BundesratStenographisches Protokoll815. Sitzung / Seite 94

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Künftig sollen alle öffentlichen Geodatenstellen der untersten Verwaltungsebene und auch jene des privaten Rechts, wie zum Beispiel Energie‑ oder Wasserversorger oder auch öffentliche Verkehrsunternehmungen, nur mehr zu Geodatendiensten verpflichtet sein, wenn dies rechtlich vorgeschrieben ist. Dieses Gesetz schreibt also demnach nicht die Erstellung oder Sammlung neuer Geodaten vor, sondern gilt für bereits vor­handene Daten. Insgesamt ist natürlich auch auf den Schutz personenbezogener Da­ten entsprechendes Augenmerk zu legen.

Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie in österreichisches Recht übernommen und stufenweise bis 2020 umgesetzt, wobei dies auch für die diesbezüglichen gesetz­lichen Bestimmungen der Bundesländer gilt.

Die Umsetzung bezweckt die Verbesserung der Verfügbarkeit, die Qualität, Organisa­tion, Zugänglichkeit und Nutzung von Geodaten durch öffentliche Stellen oder durch die Öffentlichkeit. Dadurch soll vor allem die Einbeziehung der Erfordernisse des Um­weltschutzes im Sinne einer integralen Umweltpolitik verbessert und durch die trans­parente Nutzbarkeit von Geodaten für die Bürger, für Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung das Wertschöpfungspotenzial der Geodaten weiter aktiviert werden.

Im Zuge der gemeinsamen Umweltpolitik innerhalb der EU ist es wichtig, dass diese In­formationen, so auch Geodaten, für die Festlegung und Durchführung von Umwelt­zielen zur Verfügung stehen. Um die Einbeziehung dieser Daten für den Umweltschutz möglich zu machen, muss die Information zwischen Nutzern und Anbietern koordiniert und müssen die Daten der diversen Sektoren kombinierbar beziehungsweise kompa­tibel sein.

Ziel ist demnach, innerhalb der Europäischen Union eine Infrastruktur zu schaffen, um den bestmöglichen Austausch von Geodaten zu ermöglichen. Nur so können länder­übergreifende, die Umweltpolitik und sonstige politische Maßnahmen betreffende Tä­tigkeiten auch bestmöglich koordiniert werden. Ganz wichtig ist daher die Normierung der Daten, sodass sie EU-weit verwendbar sind.

Insgesamt ist es aber auch ein Weg in Richtung Open Government, denn Geodaten­banken liefern wichtige Datenmaterialien an einen sehr großen Interessentenkreis.

Die gegenständliche Änderung des Gesetzes greift aber auch in den eigenen Wir­kungsbereich der Gemeinden ein. Diesbezüglich teile ich nicht ganz die Meinung, dass keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Durch die intensive Zusammenarbeit der Gemeinden, vorrangig in Form von Gemeindeverbänden, ergibt sich die Situation, dass hier oftmals völlig unterschiedliche Systeme verwendet werden. Ausgenommen davon sind natürlich jene Systeme, mit denen bereits ein Datenaustausch vorrangig und hauptsächlich mit den Ländern besteht. Wo dies nicht der Fall ist, wird mit Sicherheit eine Systemumstellung mit den damit verbundenen Kosten erfolgen beziehungsweise werden Kosten durch die Datenübernahme entstehen.

Insgesamt wird mit der Umsetzung der Richtlinie der richtige Weg beschritten, und wir werden dieser Vorlage daher auch zustimmen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)

14.53


Präsident Georg Keuschnigg: Ich begrüße sehr herzlich den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hier bei uns im Bundesrat. Er wird sich am Ende der Rednerliste zu Wort melden. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stadler. – Bitte.

 


14.53.48

Bundesrat Werner Stadler (SPÖ, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Heute haben wir einen „Tiroler-Tag“, haben wir am Vormittag gehört. Jetzt haben wir noch, glaube ich, einen Daten-


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