BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 209

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19.36.1746. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz 1992 und das Weingesetz 2009 geändert werden (2015 d.B. und 2114 d.B. sowie 9103/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Damit kommen wir zum 46. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Temmel. – Bitte um den Bericht.

 


19.36.31

Berichterstatter Walter Temmel: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirt­schaft über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das AMA-Gesetz 1992 und das Weingesetz 2009 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstel­lung.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für den Bericht.

Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich. – Bitte.

 


19.37.25

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Da es keine Redner gibt, darf ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie das unterstützen. Ich will das deswegen unterstreichen, die Novelle ist deswegen wichtig, weil die Weinwirtschaft selbst erklärt hat, sie ist bereit, höhere Beiträge zu zahlen, damit wir auf Exportmärkten erfolgreich sind.

Ein Land wie Österreich mit 1 Prozent der Weinproduktion ist auf allen wichtigen Märk­ten der Welt vertreten, weil wir seit Jahren einen konsequenten Qualitätsweg gehen. Das ist nicht selbstverständlich, und das ist auch dank der Aktivitäten der Österreich Wein Marketing GmbH der Fall, die sich natürlich aus diesen Beiträgen finanziert.

Ein Beispiel nur: Im Jahr 2001 haben wir Weine im Wert von 51 Millionen € exportiert, jetzt Weine im Ausmaß von 130 Millionen €, das aber zunehmend im höher qualitativen Bereich. Das können Sie damit unterstützen, diesen Qualitätsweg. Das ist auch ein Beispiel für andere Bereiche in der Landwirtschaft, wo wir mit Qualität und noch einmal Qualität punkten können, die hohe Qualität österreichischer Lebensmittel und Genuss­mittel auch auf anderen Märkten zu platzieren. – Herzlichen Dank für die Unterstüt­zung. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Dönmez.)

19.38


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der gegenständliche Beschluss bedarf nach Artikel 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bun­desrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

 


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