BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 208

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vielen Bächen bis hin zur Wildbach- und Lawinenverbauung. Wir haben zum Beispiel für das Bundesland Salzburg eine Berechnung angestellt. Dort haben wir in den letzten Jahren in etwa 240 Millionen € investiert und Schäden im Ausmaß von 5 Milliarden € verhindert.

Auch die Hochwasserschutzeinrichtungen haben funktioniert; ebenso die technischen Verbauten, die Vorsorgemaßnahmen. Wir haben aber auch gesehen, dass sich das Wasser neue Wege sucht. Im Pinzgau hat es zum Beispiel Murenabgänge in weißen Zonen gegeben, also dort, wo normalerweise Sicherheit herrscht. Das heißt, es gibt den hundertprozentigen Schutz nicht. Das muss man den Menschen ehrlicherweise auch sagen – aber wir bauen aus. Wir setzen in etwa 1 500 Hochwasserschutzprojekte im Jahr um, das bedeutet, wir realisieren Rückhaltebecken, Dämme, Wildbach- und Lawinenverbauten, Murenschutzeinrichtungen.

Da ist es wichtig, dass diese nach einer Katastrophe schnell instand gesetzt werden. Daher haben wir im Rahmen der österreichischen Bundesregierung ein Sofortpaket aufgestellt, mit dem wir für Hochwasserschutzeinrichtungen zusätzlich 25 Millionen € zur Verfügung stellen, damit man diese repariert, damit sie weiteren Schaden verhin­dern.

Hier geht es jetzt um den Beschluss, dass Trinkwassereinrichtungen und auch Klär­anlagen saniert werden, wenn sie beschädigt werden. Die Menschen müssen mit Trinkwasser in ausreichender Menge und Qualität versorgt werden. Und wir werden ab dem nächsten Jahr jährlich 200 Millionen € in den Hochwasserschutz investieren, weil wir Österreich Stück für Stück sicherer machen wollen; das bedeutet Menschenleben zu schützen und auch Hab und Gut zu schützen.

Ich appelliere auch an Sie als Ländervertreter: Es hat sich immer wieder gezeigt, dass Bauen in roten Zonen ein großes Thema ist. Ich hatte diesbezüglich ein erstes Treffen mit Landeshauptmann Wallner als Vorsitzendem der LH-Konferenz und auch mit Prä­sident Mödlhammer als Vorsitzendem des Gemeindebundes, damit wir sozusagen die richtigen Lehren aus dieser Sache ziehen. Das ist ja Gesetzgebung im Rahmen der Länder – Raumplanungsgesetz, auch das Baurecht. Aber man muss wirklich sagen: In roten Zonen wird nicht mehr gewidmet, und in roten Zonen wird auch nicht neu gebaut! Da müssen wir eine Lösung finden – etliche Bundesländer haben das schon gemacht, wie zum Beispiel Niederösterreich, auch die Steiermark hat derartige Regelungen –, weil es keinen Sinn macht, dass man in derartigen Gefährdungsgebieten widmet und dann erst wieder aufwendig einen Hochwasserschutz errichtet und diesen vielleicht gar nicht garantieren kann.

Daher ersuche ich Sie, auch in Ihren Bundesländern darauf hinzuwirken, dass man eben in roten Zonen keine derartigen Maßnahmen mehr setzt und wirklich nur dort, wo es Sinn macht, Baulanderweiterungen macht und Bauland genehmigt, damit wir Ös­terreich eben für die Menschen auch sicher erhalten! – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.35


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

 


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