BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 228

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58. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Ausbildungs- und Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz, das Bauträgervertragsgesetz, das Diszipli­narstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EIRAG, das Gebüh­renanspruchsgesetz, das Notariatsprüfungsgesetz, das Rechtsanwaltsprüfungs­gesetz und das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz geändert werden (Be­rufsrechts-Änderungsgesetz 2013 – BRÄG 2013) (2378 d.B. und 2463 d.B. sowie 9115/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir kommen nun zu den Punkten 55 bis 58 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Schennach. Bitte um die Berichte.

 


20.45.40

Berichterstatter Stefan Schennach: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zum internationalen Rechtsschutz Erwachsener das Außerstreitgesetz, die Jurisdiktionsnorm, das IPR-Gesetz und das Gerichtsgebüh­rengesetz geändert werden – Erwachsenenschutz-Gesetz.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe weiters den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Natio­nalrates vom 6. Juli 2013 betreffend Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben sowie

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Weiters bringe ich den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Natio­nalrates vom 6. Juli 2013 betreffend Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.

Dies freut ja die beiden Mitglieder des Europarates, Edgar Mayer und mich, besonders, da es den Schutz vor allen Formen der Gewalt und die Beseitigung jeglicher Diskrimi­nierung von Frauen betrifft.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen sowie

 


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