BundesratStenographisches Protokoll828. Sitzung / Seite 91

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Ich kann nur aufklären, dass die Europäische Union eine Regel dafür hat, bis wann Zahlungen an die Krankenanstalten geleistet werden müssen. Es ist vorgesehen, dass innerhalb von 18 Monaten eine Zahlung erfolgen muss, und das ist auch so umgesetzt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte auf Folgendes hinweisen: Das soll nicht unwidersprochen bleiben, Herr Bundesrat Krusche. Sie haben sich im Komma geirrt. Es sind nicht 80 Millionen €, die an Kosten anstehen, sondern viel, viel weniger. Schauen Sie sich die Vorlage noch einmal genauer an! Das ist aus meiner Sicht wichtig.

Eines soll auch sichergestellt werden, und es mir wichtig, darauf hinzuweisen: Was seltene Erkrankungen betrifft, haben wir in Österreich eine Informationsstelle, die Auskunft darüber gibt, welche Möglichkeiten es gibt, dass Menschen mit seltenen Erkrankungen behandelt werden. Da ist europäische Zusammenarbeit notwendig, und mit diesem Gesetz werden auf dafür die Rahmenbedingungen umgesetzt.

Es ist ein Gesetz, das die Freiheit der Europäerinnen und der Europäer, also unsere Freiheit tangiert. Die Freiheit wird mit diesem Gesetz erhöht. Gerade wenn Menschen krank sind, ist das eine Form von Unfreiheit. Insofern ist das ein wichtiger Schritt, die Freiheit von Menschen zu erhöhen. Da macht die Europäische Union einen Vorteil für die Menschen in Österreich aus. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

13.32


Präsident Michael Lampel: Ich danke dem Herrn Bundesminister für seine Stellung­nahme.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.33.315. Punkt

Jahresvorschau des BMG 2014 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeits­programms der Europäischen Kommission für 2014 und des Programms des Rates (Griechenland) (III-507-BR/2014 d.B. sowie 9152/BR d.B.)

 


Präsident Michael Lampel: Wir gelangen nunmehr zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Dr. Köll. Bitte um den Bericht.

 


13.33.52

Berichterstatter Dr. Andreas Köll: Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschus­ses über die Jahresvorschau des BMG 2014 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2014 und des Programms des Rates (Griechenland).

Der Bundesminister für Gesundheit hat die Jahresvorschau 2014 gemäß Art. 23f Abs. 2 B-VG auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Euro­päischen Kommission für 2014 sowie des Programms des griechischen Ratsvorsitzes vorgelegt.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, weshalb ich gleich zur Antragstellung kommen darf.

 


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