alleinverantwortliche Behandlung durch Turnusärzte in med. Notfällen (36/M)

Mündliche Anfrage

Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend alleinverantwortliche Behandlung durch Turnusärzte in medizinischen Notfällen

Halten Sie es für haftungsrechtlich vertretbar, daß ein Turnusarzt (Arzt in Ausbildung) in einem medizinischen Notfall bis zu 15 Minuten alleinverantwortlich behandeln soll?

Eingebracht von

Dr. Erwin Rasinger (V)

Eingebracht an

Dr. Christa Krammer (S)

Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz

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