Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 23

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke.

Kollegin Haidlmayer. – Bitte.

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Frau Bundesministerin! Die Verlagerung der Regelung der verlängerten Dienste von Spitalsärzten von der Kollektivvertragsebene auf die Betriebsebene führt zur Ungleichbehandlung von Dienstnehmern in verschiedenen Krankenhäusern. Ist Ihnen das bekannt, und was werden Sie dagegen tun?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Diese Frage fällt in den Kompetenzbereich des Herrn Sozialministers; er ist dafür zuständig.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke.

Kollege Dr. Rasinger (ÖVP), bitte die 7. Anfrage.

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger: Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

36/M

Halten Sie es für haftungsrechtlich vertretbar, daß ein Turnusarzt (Arzt in Ausbildung) in einem medizinischen Notfall bis zu 15 Minuten alleinverantwortlich behandeln soll?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich verweise darauf, daß der Patient in einer Krankenanstalt den Behandlungsvertrag nicht mit einem einzelnen Arzt schließt, sondern mit der Krankenanstalt. Durch die zur Diskussion gestellten Bestimmungen kämen nur auf ganz bestimmten Gebieten außerhalb einer akuten Notversorgung Turnusärzte in Betracht, die allerdings schon über einen gewissen Ausbildungsstand und einen gewissen Ausbildungsgrad verfügen müssen.

Wenn nun ein Träger einer Krankenanstalt entgegen auch nur einer dieser Vorgaben Turnusärzte einsetzen würde, wäre die Haftung dieses Trägers wegen des Verstoßes gegen ein Schutzgesetz schon gegeben. Da haben Sie recht.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger: Frau Bundesministerin! In Ihrem Gesetzentwurf sprechen Sie auch von ausreichenden Kenntnissen und Ausbildungsstand. Könnten Sie näher definieren, was Sie darunter verstehen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Herr Abgeordneter! Das muß im einzelnen Krankenhaus beurteilt werden, wie der Ausbildungsstand, der Wissensstand der betreffenden Person, des jungen Arztes oder der jungen Ärztin, ist.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke.

Herr Kollege Dr. Pumberger. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Frau Bundesministerin! Da Sie mir zuerst meine Frage mit einer Gegenfrage beantwortet haben, ich aber nicht auf der Regierungsbank sitze und daher diese Frage nicht beantwortet habe, hoffe ich, daß Sie mir jetzt eine Antwort geben.


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