Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 24

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Nach einer Stellungnahme von Herrn Universitätsprofessor Dr. Mazal zu dieser Causa werden durch die erwähnte Maßnahme keine finanziellen Vorteile für die Träger der Krankenanstalten entstehen. Ich frage Sie daher: Können Sie als Gesundheitsministerin garantieren, daß es gerade in den ersten 15 Minuten, in denen bei Interventionen in Notfällen die höchste Erfolgsquote zu erreichen ist, nichts passiert, daß es, wenn kein Arzt anwesend ist, nicht zu solchen Versäumnissen kommt, durch die Patienten irreversible Schäden davontragen, für die niemand die Verantwortung übernimmt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich glaube, da besteht ein Mißverständnis. Es ist nicht 15 Minuten kein Arzt da, sondern der zuständige Facharzt ist nicht da. Vorher muß ein einen entsprechenden Wissensstand aufweisender Arzt oder eine solche Ärztin da sein. Der Facharzt in bestimmten Fächern sollte oder müßte innerhalb von 15 Minuten da sein.

Schauen Sie sich die Realität an, Herr Doktor! Bauschen Sie nicht etwas künstlich auf, was nicht ist. Machen Sie den Leuten nicht Angst, das ist unverantwortlich für einen Politiker! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Haigermoser: Beantworten Sie die Frage!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Kollegin Dr. Pittermann stellt die nächste Zusatzfrage.

Abgeordnete Dr. Elisabeth Pittermann (SPÖ): Frau Bundesministerin ... (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Am Wort ist jetzt Frau Dr. Pittermann!

Abgeordnete Dr. Elisabeth Pittermann (fortsetzend): Frau Bundesministerin! In Ihrem Entwurf bleibt offen, zu welchen Zeiten und über welche Zeiträume diese Lockerung der Facharztanwesenheit stattfinden soll. Denken Sie auch an einen Verzicht der Facharztpräsenz an Wochenenden, an verlängerten Wochenenden mit Feiertagen oder nur in der Nacht oder ab Mittag bis über die Nacht? Wie lange soll das stattfinden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Es ist den Abgeordneten sicher bekannt, daß der Art. 12 B-VG dem Bund in Angelegenheiten von Krankenhäusern lediglich die Grundsatzgesetzgebung zuschreibt. Die Durchführungsgesetzgebung und die verfassungskonforme Vollziehung liegen bei den Ländern.

Unter Beachtung dieser verfassungsmäßigen Vorgaben sollte eine Diskussion hinsichtlich der Facharztanwesenheit während der Nachdienste in Gang gesetzt werden. Ich kann mir vorstellen, daß diese Intention auch im Rahmen eines Grundsatzgesetzes zum Ausdruck kommt – Grundsatzgesetzzuständigkeit Bund. – Danke schön.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Motter.

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Frau Bundesministerin! Darf ich Sie im Zuge der gegenständlichen Frage auch fragen: Wann glauben Sie, wird endlich eine Einigung betreffend das Ärztearbeitsgesetz zustande kommen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Das Arbeitszeitgesetz wird vom Sozialministerium gemacht. Frau Abgeordnete Motter! Ich fühle mich nicht befugt, diesbezüglich eine Äußerung zu tun. – Danke schön.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Abgeordnete Haidlmayr, bitte.


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