Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 13

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Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen. – Über den Zeitpunkt dieser Debatte werde ich nach Rücksprache mit Mitgliedern der antragstellenden Fraktion Mitteilung machen, um diese mit dem vorhin angekündigten Bericht des Innenministers entsprechend koordinieren zu können.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zur Tagesordnung selbst ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 und 2 sowie über die Punkte 5 und 6 der heutigen Tagesordnung zusammenzufassen.

Gibt es dagegen Einwendungen? – Das ist nicht der Fall. Dann werden wir so vorgehen.

Redezeitbeschränkung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gehen in die Tagesordnung ein, und ich teile mit: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Art und Durchführung der Debatte erzielt. Demnach können in jeder Debatte höchstens drei Redner pro Klub mit einer Redezeit von je 10 Minuten zu Wort kommen, wobei einem Redner jeder Fraktion dennoch eine Redezeit von 20 Minuten zusteht.

Soweit der Vorschlag, über den das Plenum zu befinden hat. Gibt es dagegen Einwendungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist dieser Vorschlag einhellig angenommen .

1. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (18 der Beilagen): Europawahlordnung – EuWO (28 der Beilagen)

2. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (19 der Beilagen): Europa-Wählerevidenzgesetz – EuWEG (29 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zu den Punkten 1 und 2 der heutigen Tagesordnung. Die Debatte darüber wird unter einem durchgeführt.

Es sind dies: Berichte des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlagen: Europawahlordnung und Europa-Wählerevidenzgesetz.

Berichterstatterin zu beiden Punkten ist Frau Abgeordnete Dr. Mertel. Sie hat das Wort, und ich bitte sie, die Debatte einzuleiten.

Berichterstatterin Dr. Ilse Mertel: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich erstatte Bericht über 28 und 29 der Beilagen.

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage: Bundesgesetz über die Wahl der von Österreich zu entsendenden Abgeordneten zum Europäischen Parlament (Europawahlordnung).

In der gegenständlichen Regierungsvorlage soll im Einklang mit der Richtlinie 93/109/EG des Rates vom 6. Dezember 1993 für die Wahl zum Europäischen Parlament (Europawahl) ein Wahlrecht geschaffen werden, das von bestimmten Grundsätzen geprägt ist.

Seinem Aufbau nach orientiert sich die vorliegende Europa-Wahlordnung an der geltenden Nationalrats-Wahlordnung.

Der Verfassungsausschuß hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 26. Jänner 1996 in Verhandlung genommen. In diesem Zusammenhang soll angemerkt werden,


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