Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 14

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daß der Verfassungsausschuß davon ausgeht, daß bei den Mitgliedern des Europäischen Parlaments gemäß § 2 Abs. 3 des Klubfinanzierungsgesetzes selbstverständlich sämtliche Mitglieder des Europäischen Parlaments, die einem Klub gemäß § 1 zurechenbar sind, umfaßt sind, gleichgültig, ob es sich um Abgeordnete handelt, die gleichzeitig auch dem Nationalrat oder dem Bundesrat angehören, oder um Abgeordnete, die gewählt wurden, ohne einem gesetzgebenden Organ des Bundes anzugehören.

Von den Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Karl Donabauer wurden zwei Abänderungs- beziehungsweise Zusatzanträge eingebracht. Weiters wurden von den Abgeordneten Dr. Kostelka, Karl Donabauer, Dr. Frischenschlager und Johannes Voggenhuber zwei Zusatzanträge vorgelegt.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der erwähnten Abänderungsanträge in der dem schriftlichen Ausschußbericht beigedruckten Fassung mit Stimmenmehrheit angenommen.

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage: Bundesgesetz über die Führung ständiger Evidenzen der Wahl- und Stimmberechtigten bei Wahlen zum Europäischen Parlament.

Die gegenständliche Regierungsvorlage sieht im Einklang mit der Richtlinie 93/109/EG des Rates vom 6. Dezember 1993 für die Wahl zum Europäischen Parlament die Schaffung einer Europa-Wählerevidenz vor. In diese sind neben Österreichern andere Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich aufzunehmen; überdies sind Auslandsösterreicher einzutragen.

Der Entwurf sieht zur Durchführung des wechselseitigen Informationsaustausches mit anderen Mitgliedstaaten die Einrichtung einer zentralen Europa-Wählerevidenz vor.

Der Verfassungsausschuß hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 26. Jänner 1996 in Verhandlung genommen. Von den Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Karl Donabauer wurden zwei Abänderungs- beziehungsweise Zusatzanträge eingebracht.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der erwähnten Abänderungsanträge in der dem schriftlichen Ausschußbericht beigedruckten Fassung mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuß somit die Anträge , der Nationalrat wolle den den schriftlichen Berichten angeschlossenen Gesetzentwürfen die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Herr Präsident! Für den Fall, daß Wortmeldungen vorliegen, ersuche ich, die Debatte fortzusetzen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich danke der Frau Berichterstatterin für ihre Ausführungen.

Für die Debatte wurde eine Redezeit von 10 Minuten pro Redner festgelegt, wobei einem Redner jedes Klubs dennoch eine Redezeit von 20 Minuten zusteht. Pro Klub gelangen höchstens drei Redner zu Wort.

Bevor ich dem ersten Redner, Herrn Abgeordneten Mag. Haupt, das Wort erteile, teile ich noch folgendes mit: Das Verlangen des Liberalen Forums auf kurze Debatte über den Fristsetzungsantrag ist nach der Geschäftsordnung so zu behandeln, daß diese Debatte spätestens um 16 Uhr stattzufinden hat. Da wir aber vereinbart haben, daß spätestens um 16 Uhr der Herr Bundesminister für Inneres eine Erklärung abgibt, gibt es nun Konsens dahin gehend, daß zuerst die Erklärung des Innenministers stattfindet, dann die dazu vorgesehenen Wortmeldungen und im Anschluß daran die Debatte über den Fristsetzungsantrag. – Bitte um Kenntnisnahme.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Haupt. Ich erteile es ihm. – Redezeit: maximal 20 Minuten.


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