Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 34

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zufrieden mit dieser Regelung, denn ich glaube, daß dadurch die De-facto-Sperrklausel hintangehalten wurde.

Bei diesem Gesetz ist bemerkenswert, daß trotz Vorgabe durch die Europäische Union viele bewährte Besonderheiten des österreichischen Wahlrechts eingearbeitet werden konnten, womit sich diese neue Wahlordnung in das bisherige Wahlrechtsgefüge ganz hervorragend einbettet und keinen Fremdkörper darstellt.

Ich möchte aber auch noch formal zu dem Gesetz eine Bemerkung machen: Mit dieser Beschlußfassung erfüllen wir ausnahmsweise zeitgerecht und nicht – wie sonst sehr oft – unter Zeitdruck oder manchmal auch im nachhinein eine für unsere Demokratie sehr wichtige Aufgabe, die uns anläßlich des Beitritts zur Europäischen Gemeinschaft auferlegt wurde. Es handelt sich also bei diesem Gesetz um ein zwingendes Gesetz, und wir hätten es durch nichts vermeiden oder umgehen können. Das heißt, es fällt nicht in die Kategorie Gesetzesflut.

Außerdem erfüllt dieses Gesetz ein Qualitätskriterium, dem wir als Gesetzgeber in der Vergangenheit viel zu wenig Augenmerk geschenkt haben, aber in der Zukunft umso mehr schenken sollten, nämlich: Dies ist ein lesbares, ein schlicht – schlicht im positiven Sinn – verfaßtes Gesetz.

Für diese wichtige Aufgabe legen wir also heute den Grundstein, nämlich für die Wahl zum Europaparlament.

Meine Damen und Herren! Was wir allerdings durch kein Gesetz können, und zwar durch keine wie immer geartete Vorlage, ist, wirklich geeignete, kompetente und engagierte Europäer in diese Herausforderung zu schicken. Und es obliegt jeder wahlwerbenden Partei – bei der Erfassung der Kandidatenliste –, Kandidaten aufzustellen, zur Verfügung zu stellen, die diese Kriterien erfüllen. Daher ersuche ich alle wahlwerbenden Parteien, für die Europawahlen kompetente, engagierte, sachpolitisch orientierte Kandidaten zur Verfügung zu stellen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.47

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist daher geschlossen.

Die Frau Berichterstatterin wünscht das Schlußwort, und ich erteile es ihr.

Berichterstatterin Dr. Ilse Mertel (Schlußwort): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe lediglich zwei Druckfehlerberichtigungen vorzubringen.

Demnach hat im Europa-Wählerevidenzgesetz im § 5 Abs. 1 nach dem Klammerausdruck der Gedankenstrich zu entfallen, und in der Europa-Wahlordnung ist im Artikel IV nach dem Wort "Parteiengesetz" ein Beistrich zu setzen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich danke der Frau Berichterstatterin, und wir werden bei der Abstimmung auf die Druckfehlerberichtigungen Bedacht nehmen.

Wir kommen also zu den Abstimmungen , die über jeden Ausschußantrag getrennt vorgenommen werden.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Europa-Wahlordnung samt Titel und Eingang in 28 der Beilagen unter Berücksichtigung der von der Frau Berichterstatterin soeben vorgebrachten Druckfehlerberichtigung.

Es hat Herr Abgeordneter Mag. Haupt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung hinsichtlich Artikel IV Z 3 und Artikel V gestellt.

Weiters haben die Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.


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