Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 7. Sitzung / Seite 22

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22. Ist es volkswirtschaftlich und fiskalisch sinnvoll, die Vorsteuerabzugsmöglichkeit beim sogenannten Fiskal-LKW abzuschaffen, wenn dadurch der heimische und hoch besteuerte Kfz-Handel empfindliche Umsatzeinbußen wegen Billigimporten aus EU-Nachbarländern befürchten muß und ausländische Handelsvertreter österreichische Handelsvertreter wegen dieser Mehrbesteuerung zunehmend verdrängen können?

23. Warum werden verfassungsrechtliche Bedenken zu einzelnen Belastungspositionen, wie insbesondere Streichung der Verlustvorträge der Jahre 1989 und 1990, nicht mögliche Geltendmachung von Verlustvorträgen in den Jahren 1996 und 1997, vorgezogene Nachversteuerung bestimmter Rückstellungen, deren Auflösung gesetzlich bis 1998 versprochen war, Sistierung von Freibetragsbescheiden, deren Rechtskraft durch gesetzlichen Willkürakt ignoriert wird, bisher nicht berücksichtigt?

24. Wie werden sich die Steuereinnahmen 1998 gestalten, wenn 1998 geballt die ausgesetzten Verlustabzüge, Freibetragsbescheide und anzurechnenden überhöhten Vorauszahlungen zu berücksichtigen sind, die sodann allesamt einschließlich der vorgezogenen Rückstellungsnachversteuerung auf Kosten der Steuereinnahmen 1998 gehen?

25. Wie stellt sich im Lichte der vorangestellten Frage die nachhaltige Erfüllung der Konvergenzkritierien ab 1998 dar?

26. Ist Ihnen das von der österreichischen Arbeiterkammer bei der Europäischen Kommission eingeleitete Verfahren betreffend EU-Konformität der Normverbrauchsabgabe bekannt? Warum wurde die Normverbrauchsabgabe erhöht, obwohl bekannt ist, daß wegen mangelnder EU-Konformität ein Verfahren vor der Europäischen Kommission anhängig ist (SWK Heft 30, S. 76 vom 20. 10. 1995)?

27. Welche Überlegungen gaben im Gegensatz zur bisher praktizierten Finanzpolitik den Ausschlag, vermehrt von Steuererhöhungen Gebrauch zu machen und nicht, wie sonst üblich, Privatisierungen von Bundesvermögen und Bundesanteilen zur Budgetkonsolidierung heranzuziehen?

28. Inwieweit werden durch das Vorziehen von Steuereinnahmen die Konvergenzkritierien der EU zur Teilnahme an der Europäischen Währungsunion unterlaufen (vgl. hiezu beispielsweise das EuGH-Urteil vom 20. 10. 1993, C-10/92, in Zusammenhang mit der mangelnden EU-Konformität einer 13. UVZ als unzulässige Besteuerung von Fiktivumsätzen; SWK Heft 10, S. 15 vom 25. 3. 1994)?

29. Wie erklären Sie sich den Rückgang des Abgabenerfolges für Jänner 1996 von -58,6 Prozent gegenüber -27,2 Prozent im Jänner 1995, wobei insbesondere die Einnahmen aus der Umsatzsteuer mit 1 436,7 Millionen Schilling um 81,5 Prozent hinter den Einnahmen des Vorjahres (7 770,7 Millionen Schilling) liegen?

30. Wie ist des weiteren bei Vergleich der Abgabenerfolge im Jänner das Anwachsen der Kapitalertragsteuer auf Zinsen von 708,5 Millionen Schilling 1995 auf 1 898,1 Millionen Schilling 1996, der Alkoholsteuer von 52,4 Millionen Schilling 1995 auf 111,4 Millionen Schilling 1996, der Normalverbrauchsabgabe von 258 Millionen Schilling 1995 auf 371,7 Millionen Schilling 1996 und der motorbezogenen Versicherungssteuer von 1 442,7 Millionen Schilling 1995 auf 1 669,5 Millionen Schilling zu erklären?

In formeller Hinsicht wird ersucht, diese Anfrage im Sinn des § 93 Abs. 4 GOG-NR zum frühestmöglichen Zeitpunkt dringlich zu behandeln.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Das Wort erhält Herr Abgeordneter Dr. Haider als erster Fragesteller zur Begründung der Anfrage im Sinne des § 57 Abs. 1 der Geschäftsordnung, in dem auch die Redezeit normiert ist.


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