Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 8. Sitzung / Seite 41

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über die Verhütung von Folter, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung. Darum hoffe ich doch, daß wir bald zu hören bekommen, was hier geschehen wird. Das gilt im übrigen auch für den Herrn Bundesminister für Justiz, dem dieser Bericht auch zugegangen ist. Ich hoffe sehr, daß er dann nicht sozusagen negativ konkurrieren muß mit dem Innenminister, was die Kritik angeht. Es war im Jahre 1990 hier auch ein deutlicher Unterschied. Aber auch er ist dringend aufgefordert, das der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, was Europäische Institutionen kritisieren, wenn wir Europäische Institutionen auch in Zukunft ernst nehmen wollen. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

12.15

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Bundesminister.

12.15

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ihnen zur Beschlußfassung vorliegenden Zusatzprotokolle sind zwar nicht inhaltlicher, sondern organisatorischer Natur, sie dokumentieren aber sehr augenfällig und eindrucksvoll die Ausweitung der Arbeit des nach dem Übereinkommen eingesetzten internationalen Ausschusses. Darin kommt zum Ausdruck, daß sich der Gedanke einer präventiven internationalen Kontrolle der Bedingungen von Freiheitsentzugsmaßnahmen jedweder Art durchgesetzt hat.

Ich möchte vor allem darauf zu sprechen kommen, daß durch die Entwicklung eines europäischen Standards für Haft- und Anhaltungsbedingungen durch ein angesehenes internationales Gremium in wirksamer Weise ähnliche Kontrolleinrichtungen, wie es sie auf nationaler, innerstaatlicher Ebene etwa nach dem § 18 des österreichischen Strafvollzugsgesetzes durch die Einrichtung der Vollzugskommissionen gibt, ergänzt werden.

Wie heute schon erwähnt, hat der nach dem Übereinkommen eingesetzte Ausschuß im Herbst 1994 Österreich einen zweiten Besuch abgestattet und eine Reihe von Hafteinrichtungen sowohl des Innen- als auch des Justizressorts in Augenschein genommen. Der danach vom Ausschuß beschlossene und von der Frau Abgeordneten Stoisits urgierte, recht umfangreiche und vertrauliche Bericht ist nach seiner Zuleitung an Österreich in der Folge übersetzt worden. Eine ausführliche Stellungnahme der beiden betroffenen Ressorts ist vor der Fertigstellung. Im Sinne der schon nach dem ersten Besuch des Ausschusses in Österreich eingehaltenen Vorgangsweise ist beabsichtigt, der gemeinsamen Veröffentlichung des Berichtes und der österreichischen Stellungnahmen hiezu zuzustimmen. Danach erst wird gemeinsam vom Ausschuß und von Österreich einer Veröffentlichung zugestimmt werden. Bis dahin ist er vertraulich. Ich glaube aber, daß die Veröffentlichung in naher Zukunft zu erwarten sein wird.

12.19

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Abgeordnete Schieder ist nunmehr am Wort. – Bitte sehr.

12.19

Abgeordneter Peter Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Da meine Vorredner und insbesondere Kollege Fuhrmann schon ausführlich auf beide Protokolle eingegangen sind, möchte ich nur fünf Anmerkungen zu diesen Protokollen und der Debatte insgesamt machen.

Erstens: Ich bin froh, daß beide Protokolle nunmehr ratifiziert werden. Es steht der Beitritt mehrerer osteuropäischer Staaten zur Konvention bevor, darunter Albanien, Mazedonien und wahrscheinlich auch in Kürze der Russischen Föderation. Es ist für die Arbeit ungeheuer wichtig, daß die Zusatzprotokolle bis dahin in Wirksamkeit treten; dies nicht zuletzt deshalb, weil eine erhebliche Zahl der Mitglieder des Komitees, die diesem vom Anfang an angehört haben, bereits einmal wieder gewählt wurden und ohne die Ratifikation der Zusatzprotokolle in zirka ein bis eineinhalb Jahren ausscheiden und durch neue Mitglieder ersetzt werden müßten. Ich glaube, daß das Komitee wirklich grundlegende Arbeit geleistet hat, was vor allem auch auf die Kontinuität der Mitglieder der ersten Stunde zurückzuführen ist.

Ein Einstieg in neue Staaten, vor allem ein Wirken des Komitees, auch in der Russischen Föderation, wird quantitativ außerordentliche Anforderungen stellen und wird nur dann zu bewäl


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