Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 10. Sitzung / Seite 131

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Aber dann gibt es auch Abgeordnete von der linken Reichshälfte, die sich darüber wundern, daß im Immunitätsausschuß Immunitätsfragen behandelt werden. Im Gleichbehandlungsausschuß werden Gleichbehandlungsfragen behandelt, im Immunitätsausschuß eben Immunitätsfragen. – Das nur zu Ihrer Moral, die Sie uns hier zum besten gegeben haben. (Abg. Schieder: Nur im Hauptausschuß wird nicht der Haupt behandelt! – Heiterkeit.)

Aber dann geht auch Klubobmann Kostelka hier heraus und betreibt etwas wirklich Schändliches: Er verurteilt vor, indem er sagt: der Täter Haider. Er kennt keine Unschuldsvermutung, überhaupt nichts mehr. (Abg. Dr. Krüger: Er ist ja kein Jurist! – Abg. Dr. Kostelka: Unheimlicher Täter!)

Offensichtlich ist es auch Ihr einziges Ziel, Dr. Haider der Strafverfolgung auszusetzen; das ist Ihre Triebfeder. Sie haben es ja auch in der "Presse" ausführlich dokumentiert, obwohl Sie es gewesen sind, der meines Erachtens nach erstmalig in dieses Haus Gewalt hereingebracht hat, indem Sie damals mit den Fäusten trommelnd hier gesessen sind. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.)

Die Kollegin Mertel braucht gar nicht darüber nachzudenken: Sie war genauso mit ihren Äußerungen auf dem besten Weg dazu, Gewalt zu schüren. Dort liegt die Gefahr für die Zukunft! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Kostelka: Der Gudenus geht uns nicht mehr ab!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist dazu wirklich fast alles schon von Kollegen Wabl und von anderen Vorrednern gesagt worden. Hier wird scheinheiligst agiert, mit einem einzigen Ziel, wie bereits vorher erwähnt.

Es geht Ihnen nicht um die Wiederherstellung der Ehre, denn die Wiederherstellung der Ehre kann man durch andere Mittel auch erreichen, nämlich unter anderem durch Heranziehung der Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches.

Kollege Maitz sagte folgerichtig: Es ist natürlich sehr kostenintensiv, wenn man verliert; da steckt ein Kostenrisiko dahinter. – Aber wenn einem die Ehre etwas wert ist, dann geht man dieses Kostenrisiko ein und versteckt sich nicht hinter billigeren Verfahren, um etwas zu erreichen, damit man in der Öffentlichkeit andere Leute diffamieren kann – wenn einem die Ehre etwas wert ist, Herr Kollege Maitz! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Mir persönlich würde es niemals einfallen (Abg. Dr. Cap: Nie!) , irgendeinen Abgeordneten dieses Hauses oder einen anderen Bürger wegen des § 111 StGB einer Strafverfolgung zu unterziehen. Ich würde mich immer mit dem § 1330 ABGB wehren.

Aber aus meiner beruflichen Praxis weiß ich eben um dieses Kostenrisiko, und ich berate sehr viele Klienten auch in diese Richtung. Man geht eben den Weg des geringsten Kostenrisikos – noch dazu, wenn auf der anderen Seite "kleine" Bürger stehen: Medienzampanos oder eben der "kleine" Bürger Einem.

Aber man ist auch überhaupt nicht konsequent bei dem Antrag, der im Immunitätsausschuß zu einer Änderung der Auslieferungspraxis führt. Zum Beispiel hat mich gewundert, daß es dem Herrn Kollegen Maitz kein Anliegen gewesen ist, es bei Vergehen nach dem Straftatbestand "Verletzung der Menschenwürde" ebenfalls zu einer Auslieferung kommen zu lassen. Erachten Sie die Menschenwürde nicht als Ehrenbeleidigungsdelikt? Ist das vielleicht nichts Verfolgenswertes? Haben Sie das vergessen oder hatten Sie da nur den Einzelfall im Auge? Das kann natürlich sein, genauso beim Klubobmann Kostelka.

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie schaut es denn tatsächlich mit der Moral in unserem Land aus, wenn es darum geht, Ehre wiederherzustellen? – Da gibt es eine Möglichkeit. Ich habe es schon aufgezeigt: Der Wiener Stadtrat Edlinger hat mich als Privatperson in meinem Kredit, in meiner Ehre und am Fortkommen geschädigt. (Abg. Dr. Kostelka: Weil Sie


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