Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 69

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Wir haben einen Gesetzentwurf über ein einheitliches Umweltanlagenrecht in einer Studie des Bundesministeriums für Umwelt im Hause bereits vorgestellt bekommen.

Meine Damen und Herren! Es wäre an der Zeit, bei einer neuerlichen Diskussion über die Gewerbeordnung, die das Bergrecht inkludiert, auch über ein einheitliches Umweltanlagenrecht zu reden.

Noch einmal: Herr Abgeordneter Auer hat recht, meine Damen und Herren! Das Grundproblem ist ungelöst, aber wir sollten nicht übersehen: Es liegt nicht nur am Bergrecht und im konkreten am § 5 des Bergrechtes, der auch die Massenrohstoffe inkludiert, sondern auch an unserer mit bürokratischen Vorschriften völlig überbordeten Gewerbeordnung, die in diesem Zusammenhang ebenfalls endlich liberalisiert und novelliert gehört.

Meine Damen und Herren! Für eine solche Diskussion stehen die Liberalen gerne zur Verfügung. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

15.27

Präsident Mag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Grollitsch. – Bitte, Herr Abgeordneter.

15.28

Abgeordneter Dr. Udo Grollitsch (Freiheitliche): Verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister! Doch noch ein kurzer Versuch, die Thematik dieses Berggesetzes sachlich etwas einzufangen und nicht ganz in die Polemik zu entschwinden. Wir müssen zunächst einmal feststellen, daß jene beiden Fraktionen, die mit ihren Anträgen das Thema ins Haus gebracht haben, durch Abwesenheit glänzen; vielleicht interessiert das die Hörer. Diese beiden haben das Bergrecht hereingebracht, sollten darüber diskutieren und fehlen in erster Linie. Das sei einmal vorweg gesagt. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Keppelmüller: Weil eine dringliche ...!)

Es ist eine primitive Argumentation, daß erst seit wenigen Jahren – wie Herr Parnigoni sagte, seit sieben Jahren – darüber geredet wird. Das Berggesetz ist mindestens seit 1854 im Gespräch und ist im großen und ganzen in dieser Form aus der Folgezeit des Revolutionsjahres 1848 erhalten geblieben. Das, was 100 Jahre später, 1954, in eine moderne Terminologie gefaßt wurde, atmet immer noch den Geist der damaligen Zeit. Insofern ist es natürlich hoch an der Zeit, daß hier, wie Kollegin Aumayr gesagt hat, Sprünge und nicht nur kleine Schritte in die richtige Richtung gesetzt werden.

Die seitens der Freiheitlichen abgelehnte Novelle 1990 war wohl in diese demokratiepolitische Stoßrichtung gemeint, wurde allerdings nicht entsprechend berücksichtigt. Aus den Debattenreden von damals ist erkennbar, daß man die Möglichkeit einer umgehenden Reform beziehungsweise eines "Neubaus dieses Hauses" Bergrecht ernsthaft vorsah.

Das Bauwerk, das nunmehr durch einen "Zubau" mit diesem Antrag auf Zulassung der Gemeinden verändert wird, ist natürlich keine ausreichende und keine in die richtige Richtung gehende Modifizierung.

Es geht deshalb nicht in die richtige Richtung, weil das behördliche Verfahren durch diesen weiteren Umweg zu den Gemeinden mit größter Sicherheit verzögert werden wird. Es wird von den Fachleuten angenommen, daß die Verfahren, die derzeit acht bis zwölf Monate dauern, dann auf die doppelte oder dreifache Zeit verzögert werden.

Was wird die Novelle bewirken? – Ich bin ganz sicher, daß der Bedarf an Kies – hier wird immer wieder fälschlicherweise für Kies der Pauschalbegriff "Schotter" verwendet (Abg. Dr. Fekter: Sehr richtig!), der eigentlich nur ein Hinweis auf die Körnung ist – von heute auf morgen nicht zurückgehen beziehungsweise sich nicht wesentlich ändern wird. Frau Kollegin Fekter! Diesbezüglich werden Sie mir sicher recht geben. (Abg. Dr. Fekter: Sicher!)


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite