Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 89

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verständigen die Abwicklung des Baugeschehens stichprobenartig überprüfen ließ. Das heißt, der Aufsichtsrat hat von sich aus Maßnahmen getroffen und einen Sachverständigen zur Überprüfung der Abwicklung des Baugeschehens eingesetzt. (Abg. Dr. Khol: Ist da ein FPÖ-Mitglied im Aufsichtsrat, Herr Minister?)

Ich habe zuerst einen gewissen Herrn Rechtsanwalt Dr. Böhmdorfer erwähnt. Ich weiß nicht, wohin er gehört. (Abg. Dr. Khol: Ist das der vom Haider? – Ach so ist das! Jetzt weiß ich die Informationsquelle!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In diesem Zusammenhang wurde ich vor einigen Tagen vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates davon in Kenntnis gesetzt, daß das betreffende Gutachten und offenbar auch die Prüfungsmitteilung des Rechnungshofes in die Öffentlichkeit gelangt sind. Mir wurde auch berichtet, daß in der gestrigen Fernsehsendung "Report" ein Ausschnitt aus den Prüfungsmitteilungen gesendet wurde, der mit "VIE 21" gekennzeichnet war.

Zu der spezifischen Frage, ob durch diese Kennzeichnung die Quelle der Indiskretion ermittelt werden kann, kann ich aus den erwähnten Gründen nicht Stellung nehmen und möchte es auch nicht.

Mir wurde weiters berichtet, daß dieses Gutachten zunächst dem Vorstand zur Stellungnahme übermittelt wurde und daß der Aufsichtsrat in der Folge die von ihm zu ziehenden Konsequenzen – nur von ihm zu ziehenden Konsequenzen! – diskutieren wird.

Zu den Fragen 26 bis 28:

Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt gemäß § 87 Aktiengesetz durch Beschluß der Hauptversammlung. Kriterien für die Nominierung durch das Bundesministerium für Finanzen sind vor allem die fachliche Eignung, die bisherige berufliche Erfahrung sowie sonstige Qualifikationen, aufgrund derer angenommen werden kann, daß die nominierten Personen im Sinne der herrschenden Lehre den Ansprüchen, die an die Funktion eines Aufsichtsrates gestellt werden, tatsächlich auch entsprechen. Wie Sie wissen, wählt der Aufsichtsrat sodann aus seiner Mitte den Vorsitzenden.

Zur Frage 29:

Einen von Ihnen angesprochenen expliziten Vertreter der Kleinaktionäre gibt es in Form eines Vertreters der Privataktionäre, und zwar Herrn Christopher Reilly, Vertreter eines, wie bereits erwähnt, international renommierten Investmenthauses.

Zur Frage 30:

Hiezu wird auf die Beantwortung der Fragen 26 bis 28 verwiesen. Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, daß Vorstandsposten gemäß dem Bundesgesetz vom 29. Oktober 1982, BGBl. Nr. 521 über die öffentliche Ausschreibung von Funktionen in Kapitalgesellschaften, an denen Bund, Länder oder Gemeinden beteiligt sind, auszuschreiben sind. Die Bestellung erfolgt sodann durch den Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit.

Zur Frage 31:

Im Juni 1995 wurden 465 Millionen Schilling Nominale zum Kurs von 475 S – das sind insgesamt 2,208 750 Milliarden Schilling  Verkaufserlös – abgegeben. Es gibt derzeit keine aktuellen Überlegungen in Richtung einer weiteren Privatisierung.

Zur Frage 32.

Wie mir seitens des Unternehmens berichtet wird, verhandelt der Flughafen Wien bereits seit einigen Jahren mit Vertretern des Flughafens Bratislava mit dem Ziel, eine für beide Flughäfen vorteilhafte Kooperationsmöglichkeit zu erreichen.


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