Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 88

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Die Funktionsperiode des amtierenden Aufsichtsrates der Flughafen Wien Aktiengesellschaft begann 1993. Sie läuft bis zu jener Hauptversammlung, die über den Jahresabschluß 1997 beschließt, also gemäß Vorschau voraussichtlich bis Mai 1998. Diesem Aufsichtsrat gehören folgende von der Republik Österreich und anderen Organisationen vorgeschlagene und von der Hauptversammlung bestätigte Mitglieder an: Sektionschef Dr. Nolz (Bundesministerium für Finanzen) als Vorsitzender, Sektionschef Dr. Stadler (Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr), Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Mag. Sika und Mag. Udolf-Strobl.

Ich darf noch hinzufügen, daß seitens des Eigentümers Stadt Wien Herr Stadtrat a. D. Nekula und Rechtsanwalt Dr. Böhmdorfer nominiert wurden. Ich darf weiters hinzufügen, daß seitens des Landes Niederösterreich Herr Baurat Kreis und Herr Bürgermeister Gogola nominiert wurden und Herr Christopher Reilly, ein nominierter Vertreter eines internationalen Investmenthauses, als Vertreter der Privataktionäre Mitglied des Aufsichtsrates ist.

Zur Frage 3:

Der Vertreter der Aufsichtsbehörde – der, wie Sie wissen, ja nur für luftfahrtrechtliche Angelegenheiten als Staatskommissär in diesem Aufsichtsrat sitzt –, somit des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr ist der zuständige Abteilungsleiter Ministerialrat Dr. Neidhart. Seine aufsichtsratsbehördlichen Aufgaben nimmt er durch regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse wahr. Er ist dort als Staatskommissär mit vertreten.

Zur Frage 4:

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dazu kann ich aufgrund der in der Einleitung genannten Gründen nicht Stellung nehmen.

Zur Frage 5:

Diese Konstellation war und ist bei der Flughafen Wien Aktiengesellschaft nicht gegeben. Es gibt eine Personentrennung. Herr Ministerialrat Dr. Neidhart ist als Staatskommissär für luftfahrtrechtliche Angelegenheiten vertreten und nicht als "normales" Aufsichtsratsmitglied.

Zur Frage 6:

Es hat einen Baufachbeirat, bestehend aus dem obersten Hochbaubeamten des Bundes und den Baudirektoren von Wien und Niederösterreich, zur Beratung des Vorstandes gegeben, der gemäß Empfehlungen des Rechnungshofes in der letzten Zeit nicht mehr einberufen wurde. An den Sitzungen des Baufachbeirates nahmen – wie mir das Unternehmen mitteilte – auch zwei Vertreter des Betriebsrates und zum Teil auch das Präsidium des Aufsichtsrates teil.

Zu den Fragen 7 bis 25:

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf mir erlauben, Ihnen die Fragen 7 bis 25 in einem zu beantworten. Wie in der Einleitung bereits festgestellt, fallen Baumaßnahmen sowie deren konkrete Umsetzung und Kontrolle ausschließlich in die Organverantwortung von Vorstand und Aufsichtsrat. Aufgrund der gesetzlich normierten Pflicht der Gleichbehandlung sämtlicher Aktionäre und der auch für Aufsichtsräte geltenden Verschwiegenheitspflicht (§ 99 und § 84 des Aktiengesetzes) sind mir aus dem Unternehmen beziehungsweise von den Organen des Unternehmens Informationen betreffend die Abwicklung des Baugeschehens im Detail nicht zugegangen, sodaß ich die hier gestellten Fragen nicht beantworten kann. Allerdings wurde mir im Jänner 1996 vom Rechnungshof das Ergebnis der in den Jahren 1994 und 1995 vom Rechnungshof durchgeführten Überprüfung der Gebarung der Flughafen Wien AG übermittelt, aufgrund dessen ich mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates die vom Aufsichtsrat beabsichtigten Maßnahmen erörtert habe.

In diesem Zusammenhang wurde ich davon in Kenntnis gesetzt, daß der Aufsichtsrat – unabhängig von der Kontrolltätigkeit des Rechnungshofes – durch einen von ihm beauftragten Sach


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