Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 87

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Die Flughafen Wien Aktiengesellschaft ist eine nach aktienrechtlichen Grundsätzen gegründete (Abg. Mag. Stadler: Eine der teuersten Fluglinien der Welt!) und danach auch handelnde selbständige und selbstverantwortliche juristische Person, deren Organhandeln nur im Bereich der Kompetenz der Hauptversammlung der Einflußnahme unterliegt.

Für den Bereich der Geschäftsführung und auch deren Überwachung durch den Aufsichtsrat kann daher gemäß Aktienrecht keinerlei Stellungnahme abgegeben werden, und eine solche Stellungnahme ist – und das ist Ihnen ja aus den Urzeiten der Verstaatlichten schon bekannt – durch § 90 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates unserer Ansicht nach nicht gedeckt.

Was Ihnen vielleicht entgangen ist, sehr geehrter Herr Abgeordneter: Seit dem Jahr 1995 hält die Republik Österreich nur mehr 17,4 Prozent der Aktien der Flughafen Wien Aktiengesellschaft. (Abg. Dkfm. Holger Bauer: Die Zeit, die das betrifft, ist von 1988 an!) 17,4 Prozent, sehr geehrter Herr Abgeordneter Bauer! Von seiten der Aktiengesellschaft stehen ihr daher nicht mehr und nicht weniger Auskunftsrechte wie jedem anderen Aktionär zu, und ich glaube, wir sollten insbesondere im Hinblick auf Insiderbestimmungen, die immer wieder bekannt werden, klar dafür sorgen, daß jedem Aktionär das gleiche Informationsrecht zukommt: dem Privataktionär – Sie wissen ja, daß fast 40 oder mehr als 40 Prozent an der Börse notiert sind –, genauso wie den Aktionären der Republik Österreich, des Landes Niederösterreich oder der Stadt Wien.

Ich bin mir sicher, Sie wissen auch, daß es aufgrund eines Syndikatsvertrages für die Bestellung der Vorstandsmitglieder ein Vorschlagsrecht gibt – diesbezüglich hat natürlich der Aufsichtsrat zu agieren –, und zwar für die beiden Landesaktionäre und nicht für jene des Bundes. Aber ich nehme an, das wissen Sie ohnehin. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Wir müssen uns nur entscheiden: Diskutieren wir das im Nationalrat oder im Wiener Landtag oder im niederösterreichischen Landtag? (Abg. Dr. Haider: Das ist nicht unser Problem! Wir sind hier Abgeordnete, und Sie haben zu antworten!) Ich gebe auch Antwort. Ich kann nur auf das Antwort geben (Abg. Dr. Haider: Regieren ist nicht unser Geschäft!) – hoffentlich! –, wofür ich tatsächlich zuständig bin. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Dr. Haider: Die Entmündigung des Parlaments habe ich langsam satt!) Und daher erlaube ich mir, in aller Ruhe die sachliche Information zu geben (Heftige Zwischenrufe bei den Freiheitlichen) – bisher schreien nur Sie, nicht ich! –, daß die Republik Österreich 17,4 Prozent der Aktien hält und daß, meine sehr geehrten Damen und Herren, aufgrund eines Syndikatsvertrages das Vorschlagsrecht an den Aufsichtsrat für Vorstandspositionen den beiden beteiligten Bundesländern obliegt und nicht der Republik Österreich.

Hier – und darauf möchte ich auch noch hinweisen – gibt es aus meiner Sicht eine sehr wichtige Trennung: nämlich daß einige Fragen, insbesondere jene, die mit dem Vollzug des Luftfahrtgesetzes zusammenhängen, in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr fallen. Und da ich hier als Bundesminister für Finanzen mit der gesamten politischen Verantwortung antworten darf, ist es mir nicht möglich, auch für Antworten des Bundesministers für Verkehr zur Verfügung zu stehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte, ohne auf die in der Einleitung der Anfrage enthaltenen Bemerkungen einzugehen, Ihnen zu den in die Zuständigkeit des Finanzministers fallenden Fragen folgendes mitteilen:

Zur Frage 1:

Die Republik Österreich war in der Flughafen Wien BetriebsgesmbH im Aufsichtsrat und in der Generalversammlung vertreten. In der nunmehrigen Flughafen Wien Aktiengesellschaft ist die Republik Österreich im Aufsichtsrat und in der Hauptversammlung vertreten.

Zur Frage 2:


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