Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 136

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von der Montanuniversität Leoben, die damals gewisse Mineralien als in das Berggesetz aufzunehmend qualifiziert hat. Die Zuordnung erfolgte aufgrund sachlicher Argumente, und diese Unterscheidung ist auch – entgegen den Ausführungen des Herrn Anschober – verfassungskonform; der Verfassungsgerichtshof hat das 1992 bestätigt.

Zum Herrn Kollegen Parnigoni: Ich bin gegen eine Neueinteilung der mineralischen Rohstoffe im Berggesetz nach dem Kriterium der tatsächlichen Verwendung – zum Beispiel für die Zementgewinnung –, weil die tatsächliche Verwendung als Kriterium noch viel, viel weniger zur Objektivität in der Zuordnung führen würde als jetzt das Kriterium der Beschaffenheit des Minerals.

Daß sich im Bergwesen seit 1990 auch Massenrohstoffe wie Quarz und Kalk befinden, ist international üblich, was sich in den internationalen montanistischen Statistiken leicht nachvollziehen läßt.

Die volkswirtschaftliche Bedeutung dieser Industriemineralien ist unbestritten: Im Jahr 1994 erwirtschaftete die Stein- und keramische Industrie 33,3 Milliarden und beschäftigte 21 000 Arbeitnehmer. Zirka 10 Tonnen Sand, Kies und Schotter pro Kopf und Jahr werden in allen westlichen Industrieländern verarbeitet. Neben Wasser ist dieser Rohstoff damit der mengenmäßig bedeutendste unserer Volkswirtschaft. Eine Verknappung würde zwar den Preis steigern – was einige gezielt vorantreiben –, aber der Bauwirtschaft insgesamt einen erheblichen Schaden zufügen.

Zugegeben, es ist auch für mich unbefriedigend, daß die Gewinnung von Sand, Kies und Schotter zum Teil dem Bergrecht und zum Teil der Gewerbeordnung unterliegen. Zirka ein Drittel der Betriebe sind im Bergrecht, zwei Drittel in der Gewerbeordnung verankert. Nach meinem Dafürhalten müßten alle Abbaue – jeder, der in der Landschaft zu graben beginnt, weil standortgebunden und sicherheitstechnisch besonderen Anforderungen unterliegend – dem Bergbau zugesprochen werden. Herr Kollege Auer hat dies nicht aus sicherheitstechnischen Gründen, sondern aufgrund der Gemeindeparteistellung begrüßt.

Ich bin zudem für die Beibehaltung der Bundeskompetenz Bergwesen. Sie ist gemäß Artikel 10 Abs. 1 Ziffer 10 in der Bundesverfassung verankert, und Bergwesen als Bundeskompetenz ist auch bereits oberstgerichtlich in einem Kompetenzstreit eindeutig klargelegt und dem Bund zugeordnet. Ich begrüße daher die heute schon mehrmals angesprochene Vereinheitlichung im Bergwesen im Hinblick auf die Massenrohstoffe, eine Vereinheitlichung des Anlagerechts beim Abbauen – wobei ich mir das eher nicht so bürokratisch in der Gewerbeordnung vorstellen könnte; das Bergrecht ist für die Betriebe eine ganz gewaltige Belastung in dieser Hinsicht –, aber ich glaube, daß die Bergbehörden die Abbaue effizient kontrollieren und genehmigen können.

Es ist falsch, was der Herr Kollege Anschober heute mehrmals erwähnt und gestern in einer Pressekonferenz ganz groß verkündet hat: daß Österreich das einzige Land ist, in dem Massenrohstoffe im Bergrecht sind. Ganz im Gegenteil, auch die Bundesrepublik Deutschland hat Steine, Erden und Industriemineralien im Bergrecht. Übermorgen beschließt der Deutsche Bundesrat ein diesbezügliches Gesetz. Man hat sich somit an Österreich orientiert.

Liebe Frau Kollegin Aumayr – und auch Herr Kollege Anschober, der jetzt nicht da ist! Der Artikel in der "Süddeutschen Zeitung", der von Kollegen Anschober zitiert worden ist, wonach altes DDR-Recht angeprangert worden ist, bezog sich auf den Unterschied im Bergrecht zwischen bergfreien Bodenschätzen und grundeigenen Mineralien. Einmal ist die öffentliche Hand für diese Bodenschätze zuständig, im anderen Fall der Grundeigentümer. Beide Materien werden aber im Bergrecht abgehandelt.

Dieser Unterschied war für den Herrn Anschober wahrscheinlich zu hoch beziehungsweise habe ich den Eindruck, er ist Spezialist für Halbwahrheiten.

Als Spezialist für Halbwahrheiten oder Falschmeldungen erweist er sich auch, wenn er mit der ÖGNU Pressekonferenzen abhält und dort lautstark verkündet, 40 Prozent unseres Bundesgebietes wären bergbaubedroht.


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