Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 135

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Rosenstingl und Genossen betreffend Vertretung des Bundes in Unternehmungen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit . Der Antrag ist abgelehnt.

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich nehme nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 4 und 5 der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter. – Bitte, Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.

20.12

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Fekter (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Wieder zurück zur Berggesetznovelle.

Die heutige 3. Novelle zum Berggesetz (Abg. Böhacker: In eigener Sache?) , Herr Kollege Böhacker, betrifft nicht die "eigene Sache" – bedauerlicherweise; aber dazu komme ich noch zum Schluß –, sondern betrifft den Bergbau, den Tagbau, die Massenrohstoffgewinnung, den Mineralstoffabbau – alles Feindbilder der heutigen Wohlstandsgesellschaft.

Ich begrüße es sehr – und da greife ich den Debattenbeitrag des Kollegen Grabner auf –, daß wir mit der heutigen Novelle ein Mitspracherecht der Gemeinden beschließen, aber kein Verhinderungsrecht schaffen. Ein Verhinderungsrecht würde nämlich dazu führen, daß überhaupt nichts mehr möglich wäre in diesem Land.

Bedauerlicherweise ist die Akzeptanz von Eingriffen in die Natur zur Massenrohstoffgewinnung so gering, daß einer Abbauerweiterung oder überhaupt einer neuen Abbaustätte keine politische Unterstützung zukommt und aufgrund nachbarlicher Widerstände zwangsläufig der politische Druck in Richtung Verhinderung entsteht. Deshalb halte ich die heutige Lösung einer Formalparteistellung für die Gemeinden sehr wohl für gerechtfertigt.

Es ist heute bereits viel über Mitbestimmung und Bürgerinitiativen gesprochen worden. Mitbestimmung haben wir in der Novelle 1993 in Form eines sehr umfassenden Parteienbegriffes geschaffen. Es hat sich aber gezeigt, daß nicht Mitbestimmung gefragt ist, sondern, wenn es um Abbau geht, ist nur Verhinderung angesagt – bedauerlicherweise.

Der bereits geäußerte Unmut gegen das Berggesetz betrifft vorwiegend jene Abbaustätten, die man unter Schottergruben und Steinbrüche subsumieren kann. Grundsätzlich möchte ich hier aber sachlich klarstellen, daß Sand, Kies und Schotter als solche nicht dem Berggesetz unterworfen sind. Das Berggesetz betrifft nur gewisse, ganz konkret bezeichnete hochwertige Mineralien, die nicht im Übermaß vorkommen und besondere volkswirtschaftliche Bedeutung haben. Diese Mineralien finden – sofern es sich um Massenrohstoffe handelt – natürlich auch als Baurohstoffe Verwendung, sie kommen aber nicht im Übermaß vor, wachsen nicht nach und sind vor allem standortgebunden. Man kann eben nur dort abbauen, wo diese Rohstoffe vorhanden sind. Bedauerlicherweise will aber niemand einen Abbau in seiner Nähe haben.

Die Berggesetznovelle 1990 brachte damals eine Erweiterung des Anwendungsbereiches auf Kalkstein, Mergel, Tone, Quarzgestein, Magnesit und Basalte. Wer diese Novelle 1990 – sie ist im Jahr 1989 beschlossen worden – als "Lex-Fekter-Lobbyismus" bezeichnet, unterliegt einem ganz gewaltigen Irrtum. 1989 war Fekter nämlich politisch ein No-name-Gemeinderat in Attnang-Puchheim, hatte überhaupt keinen Einfluß auf diese Ausweitung im Berggesetz und damals das Parlament von innen noch nie gesehen. (Zwischenruf der Abg. Ing. Langthaler .)

Es mir zuzuschreiben, daß hier etwas passiert ist, womit ein Teil der Abgeordneten im nachhinein nicht zufrieden war, ist unfair. Die Ausweitung des Berggesetzes ergab sich nämlich aus dem Begutachtungsverfahren und durch eine für Sachfragen eingesetzte Professorenkurie


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite