Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 291

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Ein weiteres Beispiel: Im Gerichtsgebäude in der Sperrgasse im 15. Bezirk befinden sich die Gerichtssäle im dritten Stock, aber es steht kein Lift zur Verfügung. Das sind zwar alte Gebäude, aber der Platz für einen Lift wäre vorhanden. Ich glaube, da besteht akuter Handlungsbedarf, und es wäre mit den zuständigen Stellen des Wirtschaftsministeriums endlich Kontakt aufzunehmen, um diesen Mißstand zu beseitigen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ein weiteres Manko ist die wirklich schlechte Verkehrsanbindung dieser Bezirksgerichte. Das Bezirksgericht Döbling ist an das öffentliche Verkehrsnetz überhaupt nicht angeschlossen, es ist nur mit einem Bus über die Krottenbachstraße, wo man dann sogar einen Berg besteigen muß, erreichbar. Nur so kann man zu dem alten, wenn auch schönen Schlössl kommen. Auch dieses Bezirksgericht ist derzeit eine Baustelle. Ich glaube, das ist auch nicht gerade der Zugang zum Recht, den man sich wünscht.

Auch das Bezirksgericht in der Angeligasse ist verkehrsmäßig schlecht angebunden. Auch da muß endlich etwas geschehen. Man kann nicht ganz einfach die Bezirksgerichte – Josefstadt ist da eine Ausnahme, da hat man ein altes Gerichtsgebäude übernommen – an einem beliebigen Ort errichten, und dann muß die Bevölkerung und müssen die Angehörigen der rechtsvertretenden Berufe weite Anmarschwege zurücklegen, die mit Kosten verbunden sind.

Herr Minister! Ich glaube, auch da besteht akuter Handlungsbedarf. Es sind auch die Standorte sorgfältig auszusuchen.

Es ist geplant, im 2. und 20. Bezirk in absehbarer Zeit oder vielleicht um die Jahrtausendwende ein Bezirksgericht zu errichten. Man sollte dort nicht dieselben Fehler machen, etwa bei der Gebäudeauswahl oder bei der Sanierung der dafür vorgesehenen Gebäude, die man jetzt schon begangen hat. Da kann man sicher Kosten sparen.

Als nächsten Punkt möchte ich den Streitgenossenzuschlag bei Pauschalgebühren ansprechen, der mit den Gesetzen, die heute beschlossen werden, eingeführt wird.

Herr Minister! Sie wissen ganz genau, daß seit nicht allzu langer Zeit diese Pauschalgebühr überhaupt erst eingehoben wurde. Damaliges Primat war es – und das sollte es meiner Meinung nach auch heute sein –, daß diese Pauschalgebühr einfach berechenbar, einfach einhebbar beziehungsweise einzahlbar sein soll und daß dies nicht nach dem Prinzip der Kostenwahrheit, sondern nach dem Prinzip des Kostenbeitrages bemessen werden soll. Nunmehr finden wir eine Situation vor, wo dieser Umstand verkompliziert wird, wo Fehlerquellen vorprogrammiert sind, weil oftmals bei der Einbringung einer Klage der Streitgenosse gar nicht bekannt ist und erst später dazukommt. Dann kommt es zu einem Nacheinheben. Herr Minister! Ich kenne das aus der Praxis, das wird sicherlich ein Problem sein.

Ich glaube, daß man da sehr viel Verwaltungsaufwand geschaffen hat, der sich nicht rechnet und der dem Prinzip der Kostenwahrheit überhaupt keinen Schritt näherkommt. Ich würde meinen, daß es vernünftiger gewesen wäre, wenn auch moderat – wirklich moderat in diesem Zusammenhang –, den einfachen Berechnungsmodus anzuwenden und die Kosten linear um einen bestimmten Prozentsatz anzuheben, anstatt mit dem Scheinargument, auch Rechtsanwälte verrechnen Streitgenossenzuschläge, da zu operieren. Wir sind mit der derzeitigen Regelung nicht glücklich, sie ist letztlich Gesetz, man kann sie aber durchaus streichen, wenn man das linear anders einhebt. Es ist überhaupt kein Prinzip dahinter erkennbar, wenn ich sage, ein Verfahren mit einem Beteiligten, wo es um höhere Streitwerte geht, ist kostenaufwendiger als vielleicht eines mit zwei Streitgenossen oder niedrigeren Streitwerten oder umgekehrt. Ich sehe da keine Logik dahinter, außer daß man versucht, mit einer, mag sein, schönen, aber, wie ich meine, unrichtigen Begründung, Geld aufzubringen.

Meiner Meinung nach wäre es sinnvoller und auch vom Verwaltungsaufwand her einfacher gewesen, eine leichte lineare Anhebung zu beschließen, wenn man schon dazu verpflichtet wurde, Einnahmen zu schaffen.


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