Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 292

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Ebenso bin ich mit der vereinfachten Kosteneintreibung für gebührenbefreite Gläubiger äußerst unglücklich, weil man dadurch Gläubiger verschiedener Klassen schafft. Es gibt dann solche, die privilegiert, bevorzugt, bevorrechtet sind. Ich glaube, das ist ein falscher Ansatz.

Zur Abschriftgebühr wurde heute vom Kollegen Ofner schon sehr, sehr viel gesagt, ich muß aber noch eines dazu vermerken: Es wird argumentiert, daß lediglich 5 S pro Kopieseite verlangt werden. Da muß man doch zugeben, daß es de facto 6 S, also um 20 Prozent mehr, sein werden, weil es unechte Barauslagen sind, die von der Umsatzsteuer nicht befreit sind. Ein Rechtsanwalt, der in der Regel die Abschrift besorgt und das Geld dafür auch auslegt, wird von seinem Mandanten den versteuerten Betrag verlangen. Das wird den Finanzminister zwar freuen, verteuert das Ganze aber um 20 Prozent. Vielleicht haben Sie daran nicht gedacht, aber es sind de facto nicht 5 S, sondern 6 S. Die Kosten für den Rechtssuchenden werden dadurch massiv erhöht, und das in einem Bereich, wo es ein elementares Menschenrecht auf Akteneinsicht gibt. Ich verstehe daher nicht, daß man es nun derart verkompliziert. Es wird auch da die Kostenwahrheit – Sie werden es sehen – nicht eintreten.

Es gibt tatsächlich Gerichtsverfahren, bei denen massiver Aufwand getrieben werden muß und der Strafakt 500 bis 800 Seiten umfaßt. Zugegeben: Deren Zahl ist gering. Aber 150 Seiten sind durchaus der Durchschnitt von einem ordentlichen Strafakt. Auch das ist schon recht kostenwirksam. Außerdem bekommt man dieses Geld von niemandem zurück, nicht einmal, wenn man freigesprochen wird. Herr Minister! Dieses Geld bekommt man in der Regel nicht mehr zurück. Denn: Im Umkehrschluß hat man vergessen, den Kostenersatz für freigesprochene Beschuldigte anzuheben. Das hätte man durchaus machen können. Sie wissen ganz genau, daß der Kostenersatz jetzt schon nicht mehr kostendeckend ist. Da hätte man durchaus – auch im Sinne der Gerechtigkeit – für den freigesprochenen Beschuldigten, der unschuldig in ein Strafverfahren hineingekommen ist, den Kostenersatz anheben können, um, wie gesagt, ein bißchen Gerechtigkeit walten zu lassen.

Zur fahrlässigen Krida wurde auch schon einiges gesagt, etwa, daß man da Bereinigungen vornehmen könnte. Ich habe in meiner Rechtspraxis am Landesgericht für Strafsachen im Jahre 1987 das Gerichtspraktikum gemacht, und der mich betreuende Richter hat mir damals ganz richtig – und ich habe das auch verfolgt – gesagt, der Tatbestand der fahrlässigen Krida sei erst nachträglich in das Strafgesetz eingefügt worden, und zwar aus einem einzigen Grund –man sollte die Wahrheit nicht verschweigen –: weil man den Vorsatz bei der betrügerischen Krida in der Regel nicht nachweisen konnte. Weil es aber unhaltbar war, so vermeinte man rechtspolitisch damals, daß man den Kridatar ohne eine Vorstrafe letztlich entlassen muß, hat man den Auffangtatbestand der fahrlässigen Krida erfunden, der in der Regel immer zutrifft. Das ist ein sündteures Verfahren, das meiner Meinung nach letztlich unnotwendig ist. Dadurch kriminalisieren wir massiv die Bevölkerung. Wir wissen, daß die Insolvenzstatistik sowohl in der Zahl der einzelnen Verfahren als auch natürlich im Betrag steigend ist.

Ich glaube, das ist bei der Einführung dieses Tatbestandes rechtspolitisch nicht so gemeint gewesen. Da besteht wirklich Nachdenkbedarf, und da sollte man etwas verändern. Ich appelliere an Sie, sich dieser Sache anzunehmen. Vielleicht wird auch meine Fraktion diesbezüglich gesetzesinitiativ werden. Wir wollen ja nicht so sein wie Kollegin Schmidt, die lediglich herausgeht und sagt: Der Herr Minister hat die Verantwortung, der Herr Minister muß das Gesetz einbringen.

Nein, Herr Minister, Sie sind nicht der einzige, der gesetzesinitiativ werden kann! Auch wir können gesetzesinitiativ werden. Wir im Hohen Haus sollten uns der Möglichkeit der Gesetzesinitiative nicht berauben, wir sollten vielmehr Gesetzesinitiative zeigen, und zwar in allen Bereichen, in denen es sinnvoll ist.

Ich hoffe, Herr Minister, daß wir Sie bei diesem Anliegen auf unserer Seite haben werden. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.13

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schrefel. – Bitte, Herr Abgeordneter.


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