Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 17. Sitzung / Seite 370

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Herr Bundesminister, dazu eine Antwort zu geben, weil wir gerade beim Konsumenten Vertrauen schaffen müssen.

Ich möchte aber auch auf die Ausführungen meiner Vorredner ganz kurz eingehen und vorweg betonen: Einige dieser Aussagen zum Thema Wirtschaft habe ich als sehr legendär und sogar abenteuerlich empfunden. Es ist von der Bürokratie gesprochen worden. Kollege Trinkl hat angesprochen, daß durch bestimmte Gesetzesregelungen wie Gewährleistung und Produkthaftung die Wirtschaft beeinträchtigt wird.

Ich darf Ihnen dazu ein paar Beispiele aus meiner Beratungspraxis erzählen. Ich sehe es nicht als eine Beeinträchtigung, wenn jemand seine Rechte durchsetzt, der mit einem Mountainbike fährt, bei dem sich zufällig die Gabel löst, er schwer stürzt und drei Monate lang im Krankenhaus liegt. Oder: Der Fall eines Lehrlings, der – ebenfalls mit einem fehlerhaften Mountainbike unterwegs – schwer stürzt und dem danach in einer Operation die Milz entfernt werden mußte.

Ich behaupte, daß wir in diesem Bereich einen internationalen Standard aufweisen, den es sich lohnt, auch offensiv in der Öffentlichkeit zu vertreten.

Aber auch zur Kollegin Rossmann, die den Bereich der Gastronomie angesprochen hat, zur Frage der Gastfreundlichkeit. Ich kann Ihnen sagen, es gibt in unseren Beratungsbereichen Hunderte von Beschwerdebriefen – aber nicht nur aus dem Inland, sondern gerade aus dem Ausland –, in denen dieses Thema angesprochen wird. Wenn ich mir allein vor Augen halte, daß gerade in der Gastronomie bei Erhebungen in etwa 30 Prozent der Betriebe bestraft werden müssen, weil sie sich nicht an die geltenden Bestimmungen zur Preisauszeichnung halten, dann glaube ich – und das ist auch im Interesse der Wirtschaft, der Unternehmer, die sich an gesetzliche Bestimmungen halten –, daß diesbezüglich verstärkt kontrolliert werden muß.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für Österreichs Konsumenten geht es um zwei Dinge: zum einen, daß ihre Rechte besser abgesichert werden, insbesondere im wirtschaftsrechtlichen Bereich, und zum anderen auch darum, daß durch öffentliche Organe entsprechend kontrolliert wird.

Aber da sehe ich die Mängel, Herr Bundesminister. Zum Beispiel wurde bei der Novelle zur Reisebürosicherungsverordnung nur die Haftungssumme erhöht. Hier wurde nicht auf die Probleme eingegangen, die in den letzten Jahren aufgrund der nun bekannten Konkurse diskutiert wurden. Man hat überhaupt keine Kreativität gezeigt, beispielsweise auch an Brüssel heranzutreten, um eine Änderung der Pauschalreiserichtlinie zu verlangen. (Abg. Dr. Graf: Meinen Sie Karthago-Reisen?) Unter anderem, Herr Kollege, Karthago-Reisen und Arena-Reisen. Sie kennen das Problem.

Ich möchte aber darauf hinweisen, daß wir auch noch andere Änderungen benötigen. Wir benötigen eine Maklerverordnung. Wir benötigen aber darüber hinaus noch eine Klarstellung für den Bereich der Versicherungsmakler.

Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was nützen aber die Gesetze, wenn sie nicht kontrolliert werden? Ich darf Sie, Herr Bundesminister, daher ersuchen, in allen Bereichen, in denen Ihre Zuständigkeit gegeben ist – sei es im Bereich der Preisauszeichnung oder auch im Bereich der Fertigpackungsverordnung und so weiter –, die entsprechenden Kontrollen vorzunehmen.

Ich komme damit zum Schluß. Frau Kollegin Fekter hat den Herrn Bundesminister ersucht, Prioritäten für die Wirtschaft und für den Wirtschaftsstandort Österreich zu setzen, und ich möchte Sie auffordern, Herr Bundesminister, Prioritäten für die österreichischen Konsumenten zu setzen, und zwar in zweierlei Hinsicht: zum einen, daß die Rechtssicherheit verbessert wird, nämlich durch klarere und eindeutigere Bestimmungen, und zweitens, daß die Einhaltung dieser Bestimmungen durch Ihr Ministerium auch entsprechend kontrolliert wird.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite