Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 17. Sitzung / Seite 513

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manchmal bis an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit und ihrer Leistungskapazität herangezogen wurden, weil von ihnen oft gefordert wurde, daß sie wirklich buchstäblich von heute auf morgen neue Berechnungen anzustellen hatten. Und das ist wirklich über Nacht und mit äußerster Anstrengung und Anspannung geschehen. Ich stehe nicht an, ihnen danke zu sagen, und ich würde mich freuen, wenn Sie das auch täten, meine Damen und Herren! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.11

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist jetzt noch Frau Abgeordnete Ing. Langthaler. – Bitte, Frau Abgeordnete.

20.11

Abgeordnete Ing. Monika Langthaler (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Keine Angst, meine Redezeit ist nur mehr sehr kurz, aber die vielen Emotionen der Frau Ministerin haben mich doch dazu bewegt, noch einmal auf dieses Thema, das wir am Nachmittag besprochen haben, nämlich die Frage des für uns doch wichtigsten Lebensmittels, nämlich des Trinkwassers, hier einzugehen.

Frau Ministerin! Ich kann Ihrer Argumentation überhaupt nicht folgen. (Bundesministerin Dr. Krammer : Das habe ich auch nicht erwartet!) Das glaube ich, daß Sie sich das nicht erwartet haben. Ich könnte jetzt genauso boshaft antworten und sagen, ich habe mir auch nicht erwartet, daß Sie hier eine logische Argumentationslinie verfolgen, denn wäre sie logisch ... (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Na ja gut, wenn hier Polemik von der Regierungsbank kommt, muß ich zurückpolemisieren. (Abg. Mag. Stadler: Da hat sie recht, denn die Ministerin polemisiert dauernd von der Regierungsbank! Da muß ich die Kollegin Langthaler einmal in Schutz nehmen!)

Es gibt nämlich, wie Sie wissen – das hat nämlich Ihr Vorgänger in Ihrem Ressort erlassen, und Sie müssen es vollziehen –, für das Trinkwasser für die Landeshauptstädte und besonders belastete Regionen eine Trinkwasserausnahmeverordnung.

Das heißt, wenn ich Ihnen folgen würde, hieße das ja die völlige Aufgabe jeder Form von Grenzwertpolitik in diesem Land. Wir setzen doch Grenzwerte nicht nach dem, was jetzt gerade technisch irgendwie machbar ist, sondern danach, was gesundheitlich zumutbar ist. Wir wissen aus allen Untersuchungen der vielen Jahre, was das Trinkwasser und die Nitratbelastung betrifft, daß es einfach ab einem Wert von rund 25 bis 30 Milligramm pro Liter für Babies und Kleinkinder Probleme gibt, und nicht umsonst hat es deshalb in der Vergangenheit auch immer entsprechende Aufklärungsmaßnahmen gegeben.

Ziel war es, sich über Jahre hindurch diesem Wert endlich zu nähern. Deshalb war geplant, mit Übergangsfristen ab dem Jahr 1999 einen Grenzwert von 30 Milligramm im Liter durchzusetzen. Was so bedauerlich und so ärgerlich ist, ist, daß sich auf der einen Seite tatsächlich eine bestimmte Bauernlobby durchsetzt, die nach wie vor auch einen großen Einfluß im Landwirtschaftsministerium hat, sodaß sich im Bereich der Düngung und im Bereich der Auftragung nichts ändert.

Sie und Ihre Vorgänger haben diese Verordnung vor nunmehr sieben Jahren beschlossen. Jetzt ist so lange nichts passiert, sieben Jahre ist nichts passiert. Man hätte zehn Jahre lang Zeit gehabt, was die Grenzwerte betrifft, um endlich zu niedrigeren Belastungen für das Trinkwasser zu kommen. Jetzt kommen Sie daher und sagen: Gut, jetzt ist sieben Jahre nichts passiert – und ich gehe auch davon aus, daß in den nächsten drei Jahren ebenfalls nichts passiert –, also lassen wir den höheren Grenzwert. Es war zwar ursprünglich unser Ziel, herunterzukommen, aber wir geben das auf. (Abg. Mag. Stadler: Dann ist sie in Pension, die Frau Minister!)

Der WHO-Grenzwert liegt bei 25 Milligramm pro Liter. Die Weltgesundheitsorganisation und alle Mediziner, mit denen man über diesen Bereich spricht, sagen, daß es ab 30 Milligramm im Liter zu einer Belastung für Kleinkinder und Babies kommt und daß man solches Trinkwasser für sie nicht mehr verwenden darf.


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