Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 17. Sitzung / Seite 560

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Ein abschließender Satz: Meine Damen und Herren! Niemand in Österreich will sich heute mehr auf ein unternehmerisches Risiko einlassen, weil der Wirtschaftspolitik dieser Regierung nicht mehr zu trauen ist. Daher lehnen wir Freiheitlichen die Budgets für 1996 und 1997 ab. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.34

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Müller. – Bitte.

12.34

Abgeordneter Karl Gerfried Müller (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, den Wohlstand, die wirtschaftliche Stabilität und die soziale Sicherheit in Österreich zu gewährleisten. Die Budgetkonsolidierung ist daher unumgänglich, und die damit verbundenen Konvergenzkriterien spielen vor allem im Finanzausgleichsgesetz eine wesentliche Rolle.

Die Obergrenze mit 3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes an Neuverschuldung pro Jahr stellt sicherlich eine hohe Latte dar, aber diese Grenze kann durch die von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen erreicht werden.

Die Verpflichtung zur gemeinsamen Erreichung dieses Zieles aller drei Gebietskörperschaften bedarf natürlich auch innerstaatlicher Maßnahmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es muß uns klar sein, daß es bei Budgetkürzungen des Bundes automatisch auch zu finanziellen Kürzungen auf Landes- und Gemeindeebene kommen muß. Daher stellt das Ergebnis der Finanzausgleichsverhandlungen mit den Gebietskörperschaften die rechtlich gesicherte Basis dar, die erforderlich ist, um das Konvergenzprogramm gemeinsam erfüllen zu können und Einnahmenausfälle aufzufangen. Gerade in einem Bundesstaat wie Österreich sind Fragen des Finanzausgleichs nicht nur Ausdruck der Kompetenzverteilung im Sinne der staatlichen Aufgabenerfüllung, sondern auch der notwendigen Autonomie in der Haushaltspolitik.

Wenn wir uns heute unter anderem mit dem Finanzausgleich zu beschäftigen haben – ein Gesetz, das aus dem Jahr 1948 stammt –, möchte ich dabei doch kritisch anmerken, daß mit jeder Neuauflage dieses Finanzausgleichsgesetzes dieses unübersichtlicher wird. Mir ist klar, daß es schwierig ist, große strukturelle Veränderungen vorzunehmen – welche Gebietskörperschaft verzichtet schon auf Einnahmen zugunsten einer anderen Gebietskörperschaft? –, die Sonderbehandlung der Stadt Wien ist aber einem Bundesländerabgeordneten natürlich sehr schwer zu erklären – wiewohl ich Wien aber zubillige, daß es aufgrund der Größe und aufgrund dessen, daß es Regierungssitz und auch Sitz internationaler Organisationen ist, eine Sonderbehandlung erfährt.

Meine kritischen Anmerkungen gehen hauptsächlich in Richtung Aufteilung der Wohnbauförderungsmittel. Obwohl bei jeder Verhandlung der Versuch unternommen wird, den Aufteilungsschlüssel weg vom abgestuften Bevölkerungsschlüssel hin zur verfassungskonformeren Aufteilung nach der Volkszahl zu verändern, bleibt die Tatsache, daß die Bundeshauptstadt allein aus diesem Titel doch etliches an Mehreinnahmen verbuchen kann. Würde man diesen Teil der zweckgebundenen Wohnbauförderungsmittel allein nach der Volkszahl aufteilen, müßte Wien auf 6,6 Prozent, das sind knapp 1,6 Milliarden Schilling, zugunsten aller übrigen Bundesländer verzichten.

Erfreulich ist, daß 1996 die Gemeinden in Summe zusätzlich 2,25 Milliarden und 1997 zusätzlich 4,15 Milliarden Schilling an Mehreinnahmen verzeichnen werden können. Die Länderbudgets werden 1996 um 3,6 und 1997 um 8 Milliarden Schilling aufgestockt.

Ebenso hervorheben möchte ich, daß die angekündigte "Kindergartenmilliarde" trotz des notwendigen Sparkurses in diesem Gesetz mit 600 Millionen Schilling ihren Niederschlag findet. Die Grundidee, dadurch die fehlenden Kinderbetreuungseinrichtungen aktivieren zu können, wird sicherlich größtenteils Wirklichkeit werden. Meine Freude hält sich aber etwas in Grenzen, weil die Aufteilung dieser Mittel wieder nach dem Wien begünstigenden Wohnbauförderungsschlüssel erfolgen wird.


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