Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 23. Sitzung / Seite 175

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PKK ist. (Abg. Öllinger: Wissen Sie, seit wann Einem Minister ist?) Sie hat sich immer mehr zu einem europäischen Sicherheitsproblem entwickelt, heißt es dort. – Bravo, Herr Minister! Und weiters: "Ihre Aktivisten versuchen sowohl durch Aktionen in europäischen Staaten als auch durch Aktionen in der Türkei, worunter wiederum der Türkeitourismus leidet, auf die Kurdenproblematik aufmerksam zu machen."

Auch Österreich blieb im Jahr 1994 von derartigen Gewalttätigkeiten nicht verschont. – In der Deliktsstatistik finden sich allerdings keinerlei Anschläge von Kurden. Offensichtlich ist das unter "türkische Gewaltverbrechen" gefallen – das sei vollständigkeitshalber nur erwähnt.

Aber warum sage ich denn das überhaupt? (Abg. Öllinger: Das frage ich mich auch!) Es ist bereits im Jahre 1994 festgestellt worden, daß es in Österreich tatsächlichen einen Terrorismus seitens der PKK gibt. Wir möchten darauf hinweisen, daß – und auch vielen Strafrechtsexperten ist dieses Delikt gar nicht bekannt – gemäß § 316 Abs. 1 StGB – ich bitte Sie eindringlich zuzuhören, vielleicht auch Sie, Herr Minister! –, daß es also im § 316 StGB einen Deliktstypus gibt, wonach jeder, der es "im Inland unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung die Verfassung eines fremden Staates zu ändern oder zu einem fremden Staat gehörendes Gebiet abzutrennen", mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren zu bestrafen ist.

Am 16. März 1996 hat das "Newrozfest" in der Kurhalle Oberlaa stattgefunden. Dort wurden Sprechchöre intoniert, Herr Minister. Und da gibt es schon auch einen Zusammenhang mit dem Sicherheitsbericht. Dieser Bericht – will man daraus etwas lernen – soll für die Zukunft auch zielführend sein, und daher schildere ich Ihnen diese Ereignisse, die Ihnen vielleicht auch schon bekannt sind.

Bei diesem Fest also wurden Sprechchöre intoniert, so unter anderem: "Hitlers Enkelkinder werden sich noch wundern" oder: "Der Kampf geht weiter!" (Zwischenruf des Abg. Gradwohl. ) Weitere Kampfrufe waren gegen die Türkei, aber auch gegen andere europäische Staaten gerichtet.

In Redebeiträgen vor diesem Fest wurden unter anderem Gebietsabtrennungen von der Türkei zur Errichtung eines eigenen Kurdenstaats gefordert, notfalls auch unter Anwendung von Gewalt.

Ein solches Fest wurde auch in Deutschland in mehreren Städten angemeldet, wurde dort jedoch – im Gegensatz zu Österreich – verboten. In Frankfurt, in Mannheim, in Osnabrück und in Baden-Württemberg wurden diesbezüglich auch mehrere Hunderte Terroristen verhaftet und ihrer gerechten Strafe zugeführt.

In Österreich hat es im Jahr 1994 bereits mehrere Anschläge der PKK gegeben, so unter anderem auf die Turkish Airline et cetera. (Zwischenruf des Abg. Elmecker. ) Soll ich Ihnen ein paar aufzählen? – Ich habe aber jetzt leider nur beschränkte Redezeit zur Verfügung. Der Herr Minister kann Ihnen vielleicht einmal in einer Klubsitzung darüber berichten. Die AKIV-Bank in Wien beispielsweise wurde verwüstet, Messerattentate wurden in türkischen Reisebüros verübt und so weiter. Ich könnte da noch weiteres auflisten; der Minister weiß darüber schon Bescheid. Außerdem ist das auch im Sicherheitsbericht nachzulesen, Sie müßten das eigentlich wissen!

All diese Straftaten wurden von Mitgliedern der PKK vor dem Hintergrund der Forderung von Gebietsabtretungen und Verfassungsänderungen verübt, und zwar zu dem Zweck, der Gründung eines eigenen kurdischen Staates mit Gewalt und Drohung Nachdruck zu verleihen.

Die PKK und deren Unterorganisationen bekennen sich allesamt, und zwar uneingeschränkt, zu den von den bisher aufgegriffenen und verurteilten Terroristen verfolgten Zielen, die den Tatbestand des § 316 StGB erfüllen

Laut OGH-Urteil aus dem Jahre 1994 handelt es sich bei der PKK um eine Organisation, deren Tätigkeit in der Ausübung von Terrorakten besteht.


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