Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 96

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Herr Abgeordneter! Ich darf Ihnen dazu folgendes sagen: Bekanntlich hat der Nationalrat am 8. Februar 1995 dem Rechnungshof die Prüfung aller vom Bundesministerium für Landesverteidigung ab 1. Jänner 1987 durchgeführten wesentlichen Beschaffungen aufgetragen.

Die erste Aufgabe des Rechnungshofes – nach Erhalt dieses Auftrages – hat darin bestanden, eine Sichtung vorzunehmen, um wie viele Beschaffungsfälle es sich dabei überhaupt gehandelt hat. Wir sind dabei zur Feststellung gelangt, daß es rund 38 000 Beschaffungsfälle gewesen sind. Es war völlig klar, daß der Rechnungshof nur einen Bruchteil dieser Beschaffungsfälle zur Gänze würde prüfen können. Er mußte daher eine Auswahlmethode anwenden, und zwar eine, die unanfechtbar ist, weil es klarerweise bei der Beschränkung auf einige wenige Fälle unter Umständen dazu hätte kommen können, daß man dem Rechnungshof zum Vorwurf macht, er habe die "falschen" Fälle ausgewählt.

Im Hinblick darauf hat der Rechnungshof sehr bald mit universitären Einrichtungen Kontakt aufgenommen; ihm ist dabei der Unterstützung der Professoren Grün und Mochty zuteil geworden, die auch im Bericht erwähnt sind. Ich möchte hier in Plenum des Nationalrates diesen beiden Professoren seitens des Rechnungshofes nochmals Dank aussprechen, und zwar nicht nur deshalb, weil sie uns wirklich eine sehr brauchbare Methode an die Hand gegeben haben, sondern darüber hinaus, weil sie auch unentgeltlich für den Rechnungshof tätig waren und nicht nur einen Tag für den Rechnungshof geopfert haben – und damit auch für die Tätigkeit, die der Rechnungshof für den Nationalrat zu leisten hatte –, sondern mehrmals mit dem Rechnungshof in Kontakt getreten sind und gemeinsam mit dem Rechnungshof eben diese Methode ausgearbeitet haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Es war dem Rechnungshof klar, daß er bei der Auswahl nicht nur wertabhängige Parameter heranziehen konnte, sondern daß er auch wertunabhängige Parameter zur Grundlage seiner Auswahl nehmen mußte. Die wertabhängigen Parameter betrafen insbesondere die Höhe der Bestellwerte. Die wertunabhängigen Parameter waren vielfältig: Einerseits war darauf Bedacht zu nehmen, ob es sich um Neuanschaffungen oder um Wiederbestellungen handelte, andererseits auch darauf, ob es sich um Fälle handelte, die bereits Gegenstand der Kritik oder der Behandlung durch die interne Revision des Landesverteidigungsministeriums waren, oder aber – und das war für den Rechnungshof natürlich ganz besonders entscheidend – ob es sich um Fälle gehandelt hat, die bereits in der Vergangenheit im politischen Bereich einer Diskussion oder Behandlung zugeführt worden waren.

Das war klarerweise für den Rechnungshof von besonderer Bedeutung, weil er ja den Auftrag vom Nationalrat, von einem hochpolitischem Gremium gekommen ist. Der Rechnungshof hat daher ganz bewußt jene Fälle herangezogen, sich ihnen besonders gewidmet, die bereits Gegenstand parlamentarischer Anfragen oder Gegenstand von Diskussionen im Nationalrat, im Landesverteidigungsrat oder im Landesverteidigungsausschuß waren. Der Rechnungshof hat diesem Umstand bei seiner Bewertung ganz besondere Bedeutung beigemessen.

Herr Abgeordneter Haupt hat in diesem Zusammenhang auch die Frage angeschnitten, welcher Stellenwert den parlamentarischen Anfragen in dem Zusammenhang zugekommen ist. – Herr Abgeordneter! Ich darf Ihnen dazu etwas Statistik bringen. Von den 38 000 Beschaffungsfällen, die ich eingangs erwähnt habe, waren insgesamt 162 Gegenstand parlamentarischer Anfragen. Das sind rund 0,4 Prozent aller Beschaffungsfälle.

Der Rechnungshof hat aber – ich habe das bereits erwähnt – Beschaffungsfälle, die Gegenstand parlamentarischen Anfragen waren, einen wesentlich höheren Stellenwert als nur von 0,4 Prozent eingeräumt. Man kann sagen: Rund 10 Prozent aller vom Rechnungshof geprüften Beschaffungsfälle waren Gegenstand parlamentarischer Anfragen.

Des weiteren wurden dann – jetzt darf ich wieder auf die Frage des Herrn Abgeordneten Gaál zurückkommen –, unter Vornahme einer Gewichtung nach Risikopunkten, fünf Risikoklassen festgestellt – wir haben diese im Bericht aufgelistet –, und davon ausgehend wurde mittels Stichprobenverfahren eine Auswahl getroffen.


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