Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 58

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Aber zurück zur Frauenbeschäftigung. Hier sehe ich eine entsprechende Verpflichtung aller politisch Tätigen, Bewußtseinsarbeit dahin gehend zu leisten, daß für Frauen ein lückenloser Versicherungsverlauf und somit auch eine eigenständige Alterssicherung unabdingbar ist. Die Pensionsreform 1993 mit der Anrechnung der Kindererziehungszeiten macht es möglich. Längerfristig würde sich das auch rechnen. Wir hätten nicht mehr so viele Frauen, die Sozialhilfe und Ausgleichzulage beziehen.

Besonders betroffen hat mich gemacht, meine Damen und Herren, daß der Anteil der Frauen an den geringfügig Beschäftigten immer noch bei 73 Prozent liegt. Wissen Sie, was das Hauptmotiv für Frauen ist, solche Beschäftigungsverhältnisse einzugehen? – Der Alleinverdienerabsetzbetrag und der bessere Zugang zu Wohnbauförderungsmitteln. Wir müssen diesen Frauen vorrechnen, was sie sich damit antun. Ich werde da sicher nicht untätig sein. Dazu sage ich aber eines ganz klar: Eine Einbeziehung dieser atypischen Beschäftigungsverhältnisse ohne Wenn und Aber in das Sozialversicherungssystem kann nicht das Rezept sein.

Ich möchte mich noch mit ein paar Anträgen auseinandersetzen, die gleichzeitig mit dem Sozialbericht abgehandelt werden. Zum Antrag des Kollegen Peter: Novellierung des Urlaubsgesetzes. Herr Kollege Peter! Nur weil es Probleme in den Saisonbranchen gibt, kann man das Urlaubsgesetz nicht für alle nachteilig verändern. Da muß man sich etwas anderes einfallen lassen. Vielleicht wäre ein Jahresarbeitszeitmodell, ähnlich wie in der Baubranche, ein Rezept.

Mit Frau Kollegin Haidlmayr habe ich im Ausschuß schon diskutiert; sie wünscht eine Änderung des Behinderteneinstellungsgesetzes. Die Ausgleichstaxe mit 1 920 S ist uns zugegebenermaßen zu niedrig, diese aber mit einem Bruttodurchschnittsgehalt anzusetzen, Frau Kollegin Haidlmayr, halte ich für verfehlt – ich habe es Ihnen schon gesagt –, denn auch soziale Hilfsdienste, die sich Behinderter annehmen, müssen die Ausgleichstaxe zahlen, und da wäre diese zu hoch, denn ich kann mir nicht vorstellen, daß Behinderte Behinderte betreuen. (Abg. Haidlmayr: Nein, aber im Verwaltungsbereich!) Im Verwaltungsbereich ist man sehr kostensparend, sehr schonend. Wenn zum Beispiel – wie bei mir – von 140 Angestellten drei Personen im Verwaltungsbereich tätig sind, könnte kein Behinderter eingestellt werden. Denn selbst wenn das Arbeitsmarktservice eine entsprechende Eingangstür finanziert, können Rollstuhlfahrer nur ins Vorhaus, aber nicht in den zweiten Stock gelangen, da es in diesem Haus keine Möglichkeit gibt, einen Lift einzubauen. Ich sage Ihnen das nur noch einmal, sosehr ich diesem Ihrem Wunsch, die Ausgleichstaxe zu erhöhen, teile, aber dies muß maßvoll und vernünftig geschehen.

Zum Schluß kommend, meine Damen und Herren, möchte ich noch einen Bereich ansprechen. Kollege Nürnberger hat sich bei der Diskussion über den Sozialbericht 1993 intensiv mit den Unterschieden zwischen Arbeitern und Angestellten auseinandergesetzt. Bedingt durch eine Fülle parlamentarischer Arbeit, die notwendig und wichtig war, aber auch durch gewisse unnötige und zeitraubende Zeremonien hier in diesem Haus sind wir in dieser Sache nicht sehr viel weitergekommen. Das muß und soll jetzt schnellstens in Angriff genommen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Allein die Unterschiede bei den Krankenversicherungsbeiträgen, der Entgeltfortzahlung, den Kündigungsfristen und anderem mehr bedeuten eine massive Ungleichbehandlung. In einer Zeit, in der durch geänderte Rahmenbedingungen permanent Reformen und Anpassungen erforderlich sind, entwickelt sich bei ungleicher Ausgangsposition die Schere stark auseinander – das kann nicht der Wille des Gesetzgebers sein!

Dazu möchte ich ganz kurz auf den Antrag des Kollegen Kier betreffend Neudefinition der Erwerbsarbeit eingehen und darauf, warum dieser Antrag keine Mehrheit gefunden hat. Herr Abgeordneter, Sie haben darin mehrere Forderungen aufgestellt, unter anderem die Vereinheitlichung aller Pensionssysteme. Sie wissen, daß an der Harmonisierung gearbeitet wird. Deshalb war es nicht möglich, einer Verquickung von so vielen Wünschen in Ihrem Antrag zuzustimmen. Aber bezüglich der Angleichung von Arbeitern und Angestellten haben Sie uns sicher als Verbündete – das können wir, und ich würde es mir wünschen, sicher gemeinsam bewältigen.


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