Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 74

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Ministerium kommt, weil der Widerstand der Sozialpartner, der Wirtschaftskammer diese Ermächtigungsverordnungen sofort verhindern würde. Wir haben ein Gesetz, das in keiner Weise wirksam werden kann, weil die entsprechenden Grundlagen fehlen. Wir haben ein Gesetz, das darauf aufbaut, daß Risikobewertungen in den Betrieben stattfinden, aber kein Mensch in Österreich weiß, wie er eine Risikobewertung vornehmen soll. Wir haben ein Gesetz, in dem festgeschrieben ist, daß der Arbeitnehmerschutz von Betriebsärzten und Sicherheitstechnikern überwacht werden soll, aber die entsprechenden Umsetzungsverordnungen, die diese Betreuung, diese präventiven Dienste organisieren sollen, fehlen, weil das Geld dafür fehlt, weil das Geld der Unfallversicherung fehlt und weil es offensichtlich auch Ihnen fehlt, Herr Minister!

Ein solches Gesetz, dem die Grundlagen für seinen Vollzug fehlen, ist nicht operabel. Da kann man gleich sagen, wir haben zwar ein Gesetz gemacht, aber es fehlen uns der Mut und das Geld, um dieses Gesetz durchzusetzen und umzusetzen. Das ist nicht die richtige Art und Weise, wie man Arbeitnehmerschutz in Österreich betreiben soll.

Herr Minister! Das wäre eigentlich wert, intensiver diskutiert zu werden, auch in einer Debatte, die über den Arbeitsinspektionsbericht geführt wird.

Ich möchte aber, nachdem mir die Zeit fehlt, alles zu thematisieren, zum Abschluß zwei Anträge einbringen, die – beide haben wir schon in der letzten Legislaturperiode eingebracht – ein deutliches Licht darauf werfen, wo seit Jahren die Defizite Österreichs sind. Ich habe schon auf den Bereich Unfall- und Berufskrankheitenvorsorge hingewiesen.

Wir stellen deshalb den Antrag, daß die Liste der in Österreich anerkannten Berufskrankheiten auf Europaniveau gebracht wird, Herr Minister! Sie wissen, was ich unter Europaniveau verstehe. Es gibt eine Europäische Liste der Berufskrankheiten, die relativ klar definiert, was darunter zu verstehen ist. Aber in Österreich sagt man: Wir lassen uns Zeit, wir wollen das nicht so schnell, das geht uns alles viel zu schnell. Wir brauchen noch Jahrzehnte, bis wir kapieren, daß wir hier eigentlich einen Auftrag haben. Wenn wir diesen nicht erfüllen, dann werden wir dafür bezahlen müssen, und zwar so, daß in Österreich Leute vermehrt an Berufskrankheiten erkranken werden, die wir dann wieder über unser Gesundheitswesen finanzieren müssen.

Wenn wir diese Berufskrankheiten zum Großteil vermeiden könnten, Herr Minister, dann wäre uns allen damit geholfen, und das Gesundheitswesen wäre nicht so teuer. Sie oder die zuständigen Stellen sagen, wir können uns das derzeit nicht leisten, diese Liste der Berufskrankheiten zu erweitern. Ich sage Ihnen, Sie sparen damit Kosten, und deshalb stellen wir den folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend umfassende Erweiterung der Liste der Berufskrankheiten

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Arbeit und Soziales wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage zum ASVG vorzulegen, durch welche die Berufskrankheiten-Liste an die Empfehlungen der Europäischen Liste für Berufskrankheiten angepaßt und die Generalklausel gemäß § 177 Abs. 2 ASVG zu einer echten Öffnungsklausel umgestaltet wird."

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Ich habe aber auch noch einen anderen Entschließungsantrag, Herr Minister, der das Übereinkommen über die Verhütung von industriellen Störfällen betrifft. Ich erspare es mir, das jetzt zu erläutern. Wir haben diesen Antrag schon einmal gestellt und ihn auch ausführlich im Ausschuß behandelt. Ich lese Ihnen den Antrag vor, meine Damen und Herren:


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