Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 100

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Gebietskrankenkassen für ihn wirklich eine Angelegenheit ist, die nicht in Frage kommt, und zwar in einer Zeit, in der die dort Versicherten bereits eine Reihe von Selbstbehalten haben. Bei Rezeptgebühren beginnend über Leistungsbeiträge bei orthopädischen Artikeln, bei der Brille, und beim Zahnersatz bis hin zu den Tageskosten in den Krankenanstalten ist die Form der Selbstbehalte in diesem Bereich doch schon längst gegeben. Sie sind Jahr für Jahr zizerlweise eingeführt worden, jedoch ohne jene Effekte zu haben, die man sich von Selbstbehalten erwarten könnte, nämlich Kostentransparenz und Verständnis für die Belange der Sozialversicherung insgesamt mitzubringen. Ich glaube, die Diskussion über diesen Bereich werden wir in der Debatte zur dringlichen Anfrage ab 16 Uhr führen.

Im Bericht über die soziale Lage 1994 steht in jenem Kapitel, in welchem es um Sozialversicherungen und um Krankenanstalten geht, deutlich zu lesen, daß im Berichtszeitraum 1988 bis 1994 in den Krankenanstalten, die dem KRAZAF unterlagen, bei den Ärzten eine 36prozentige Zunahme, beim Pflege- und Pflegehilfspersonal eine 33prozentige und 31prozentige Zunahme und beim Verwaltungspersonal eine 44prozentige Zunahme zu verzeichnen waren.

Ich sage das deswegen so deutlich, weil ich meine, daß die Krankenanstalten weder ein Hotel noch ein Verwaltungsapparat sind, sondern eigentlich dazu dienen sollten, was ihre ureigenste und originäre Aufgabe ist, nämlich die Österreicher wieder gesund zu machen.

Ich glaube daher, sehr geehrter Herr Bundesminister, daß deutlich und klar festzustellen wäre, daß außerhalb des KRAZAF-Bereichs die Verwaltungsanteile bei jenen, die sich auf dem relativ freien Markt, der im beschränkten Maß unter allen Nachsichten eines freien Marktes vorhanden ist, bewegen, geringer sind. Dort muß man dreimal, viermal überlegen, was man an Verwaltungspersonal braucht, in welcher Form und in welcher Größe. Doch dort, wo überwiegend der Staat der Dienstgeber ist, nämlich bei den Ländern, bei den Gemeinden und beim Bund, sind die Zahlen, die für jeden im Sozialbericht nachzulesen sind, unbestreitbar hoch.

Herr Kollege Öllinger und Herr Kollege Seidinger! Sie haben sich mit der Diktion des Dr. Haider im Zusammenhang mit dem Vergleich der Ausländer mit den Inländern hier beschäftigt und meinten, daß das, was hier in dieser Hinsicht in den Raum gestellt wurde, zu dürr und zu simpel ist. Ich darf Sie diesbezüglich auf Seite 41 des Berichtes über die soziale Lage 1994 verweisen. Da steht folgendes:

"Gemäß der Bevölkerungsfortschreibung 1995 stand einer ausländischen Wohnbevölkerung von 713 000 eine Zahl von ca. 384 000 ÖsterreicherInnen im Ausland gegenüber. Die meisten davon lebten in Deutschland (185 000), Australien (30 000), der Schweiz (29 000), Brasilien (22 000), den USA (21 000), Südafrika (17 000), Argentinien (15 000) und Kanada (8 000).

Von den ÖsterreicherInnen im Ausland hatten 1994 89 000 in Deutschland und 31 000 in der Schweiz ein aufrechtes Dienstverhältnis."

Ich möchte jetzt von Ihnen wissen, worin der Unterschied zwischen der Aussage des Dr. Haider bei der Gegenüberstellung und dieser offiziellen Aussage im Sozialbericht besteht. Dieser Sozialbericht ist zugegebenermaßen ausgezeichnet und bildet eine wirklich gute Arbeitsgrundlage für alle, die in diesem Bereich tätig sind. Es sind darin viele Daten zu finden. Also der Unterschied ist lediglich in der Aufgliederung, nämlich in welchen Ländern Österreicher sind, und in sonst nichts zu finden.

Ich glaube daher, daß es auch in der Diskussion durchaus angemessen wäre, wenn man sich selbst in den eigenen offiziellen Publikationen keiner anderen Diskussionsgrundlage befleißigt. Man soll jenen, die bei einer beschränkten Redezeit mit den gleichen Zahlen dasselbe sagen, nicht eine Simplifizierung vorwerfen und damit unterstellen, zur Verunsicherung der Bevölkerung beizutragen. Ich halte es schlichtweg für unmoralisch, daß man hier mit zweierlei Maß mißt. (Beifall bei den Freiheitlichen.) In einem Bericht, der ein wenig mehr als 340 Seiten umfaßt, ist genug Platz, um in entsprechender Form auch das aufzunehmen, wofür man dem anderen immer unseriöse Verunsicherungspolitik vorwirft.


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