Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 248

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gar nicht dazu kommt, und ich bin heute direkt froh, wenn dieser Antrag wieder abgelehnt wird. – Danke. Gute Nacht! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

1.12

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte, Herr Abgeordneter.

1.12

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Bundesministerin! Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vorweg eine grundsätzliche Bemerkung: Ich halte fest, daß die Lösung des Problems von Medizinschäden und somit von Behandlungsfehlern ein sehr großes Anliegen der Koalition ist, aber – und diese Frage sei wirklich gestattet – wir fragen uns, ob diese verschuldensunabhängige Lösung auf Versicherungsbasis – mit einer Haftpflichtversicherung – der richtige Weg ist.

Kurzum, es geht um die Frage: Wie können wir geschädigten Patientinnen und Patienten zu ihrem Recht verhelfen? – Die derzeitige Rechtslage – das wissen Sie genauso wie wir – ist zum einen für die Patienten unbefriedigend, zum anderen aber auch für die Ärzte und die Angehörigen anderer Gesundheitsberufe.

Sie kennen die Probleme, die geschädigte Patienten und Patientinnen erwarten: die Beweislastverteilung, ein hohes Kostenrisiko, lange Verfahrensdauer, die Sachverständigenproblematik mit den sogenannten unabhängigen Sachverständigen – kurzum: langwierige, risikoreiche und sehr teure Prozesse.

Man kann also zu dem Schluß kommen – und wir kommen zu dem Schluß –: Es ist für geschädigte Patienten heute sehr schwer, ihre Rechte auf dem Gerichtsweg durchzusetzen. Aber auch auf der Seite der Ärzte ist es nicht einfach, denn Medizinhaftungsprozesse können zu einer exorbitanten zivilrechtlichen Haftungssumme führen beziehungsweise sie führen in der Regel dazu. Damit ist oft auch das Problem einer möglichen Rufschädigung durch die Medien verbunden.

Es gilt daher, ein System zu entwickeln, das sicherstellt, daß geschädigte Patienten zum einen zu ihrem Recht kommen, daß aber auch Ärzte weiterhin in der Lage sind, ihren Beruf auszuüben.

Nun geht es um die zentrale Frage: Gilt dafür eine verschuldensunabhängige Haftung, oder gibt es nicht andere Modelle und Lösungsmöglichkeiten? Bei der Diskussion um die Verschuldensunabhängigkeit – das möchte ich hier ausdrücklich erwähnen – wird immer wieder der Eindruck erweckt – auch von meinen Vorrednern, von der Kollegin Motter beziehungsweise von seiten der Freiheitlichen –, daß dabei ohne Prüfung der Kausalität, nämlich des Zusammenhangs von fehlerhafter Behandlung und eingetretenem Schaden, sofort Entschädigungsansprüche akzeptiert werden, so auf die Art, daß man zu einer Auszahlungsstelle geht und sagt: Ich habe einen Behandlungsfehler erlitten, daher stehen mir 200 000 S zu.

Ich darf Sie berichtigen: Es gibt bereits in der österreichischen Rechtsordnung – ebenfalls im Bereich der Produkthaftung – die Möglichkeit, verschuldensunabhängige Ansprüche geltend zu machen. Aber ich darf Ihnen eines ganz klar sagen: Gerade da kommt es auch zu einer Vielzahl von Prozessen, und diese Prozesse dauern nicht ein halbes Jahr, ein Jahr, sondern sie dauern drei Jahre, vier Jahre und fünf Jahre lang. (Abg. Dr. Pumberger: Sieben Jahre!)

Ich darf Ihnen daher über die neueste Entwicklung aus Europa, aus Brüssel berichten: Es wird bereits überlegt, wie dieses Kausalitätsproblem gelöst werden kann, denn eine verschuldensunabhängige Regelung löst das Problem, wie geschädigte Patienten ihre Rechte durchsetzen können, nicht. Die verschuldensunabhängige Lösung ist für uns daher nicht der Weisheit letzter Schluß. Zum einen ist sie sehr teuer – man spricht von 600 Millionen bis 1,2 Milliarden Schilling –, und zum anderen muß dieses Modell grundsätzlich auch in Frage gestellt werden können.

Was ist daher vorstellbar, wenn man den geschädigten Patienten zu ihrem Recht verhelfen will?


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