Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 31. Sitzung / Seite 108

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gerechte Reformen eingetreten – ist es, die Qualität der medizinischen Versorgung und den medizinischen Fortschritt für alle Menschen in unserem Land zu sichern.

Wir müssen uns dieser Aufgabe stellen, weil die Lebenserwartung steigt und der medizinisch-technische Fortschritt rasant ist. Es ist also ohne Zweifel eine ambitionierte und große Aufgabe. Mit den Reformen bei den Krankenhäusern und bei der Krankenversicherung wird dieses ambitionierte Ziel erreicht. (Abg. Dr. Graf: Häupl sieht das anders!)

Die Einigung über die Krankenkassenreform ist ein politischer Kompromiß, und ich füge hinzu, er ist aus sozialdemokratischer Sicht ein akzeptabler und tragfähiger Kompromiß, und zwar aus zwei Gründen. (Abg. Dr. Haider: Das habe ich von den Gewerkschaften etwas anders gehört heute!)

Erstens: Ich habe den Wahlkampf mit dem Generalmotto "Sparen durch Reformen" bestritten. Ich habe versprochen, dafür zu sorgen, daß es eine gerechte Gesundheitsreform gibt. – Dieses Versprechen ist eingelöst.

Mit der Einigung bei der Krankenanstaltenfinanzierung werden das leistungsorientierte Finanzierungssystem – also eine Abrechnung nach Leistungen und nicht wie bisher nach Tagen – und eine Kostendeckelung – also eine vorgegebene klare Begrenzung der Ausgaben – eingeführt. Es sind dies bahnbrechende Reformen, deren Umsetzung jahrzehntelang diskutiert worden war und von der wir im März 1996 die Finanzausgleichspartner überzeugen konnten.

Zweitens habe ich versprochen zu verhindern, daß sich sozial Schwächere keinen Arzt mehr leisten können. Es wird daher auch kein prozentueller Selbstbehalt bei Arztbesuchen und Krankenhausaufenthalten eingeführt, bei dem sozial Schwächere – würde das eingeführt werden – nur hoffen könnten, daß sie sich ihren Prozentanteil an einer guten und kostspieligen medizinischen Versorgung auch leisten können. Es wird kein Selbstbehalt eingeführt, der beim einzelnen, bevor er zum Arzt oder ins Krankenhaus geht, Unsicherheit hervorruft, ob er nachher etwas bezahlen muß beziehungsweise wieviel.

Der Kompromiß zur Sanierung der Krankenversicherung sieht dagegen eine Krankenscheingebühr im Ausmaß von 50 S pro Vierteljahr vor. Dies ist im Gegensatz zu einem prozentuellen Selbstbehalt unabhängig von der Anzahl der Arztbesuche und den Behandlungskosten. Diese Krankenscheingebühr wird nur eingehoben, wenn tatsächlich ein Krankenschein in Anspruch genommen wird. Dann beträgt sie 16 S und 60 Groschen pro Monat, aber auch nur für jene Gruppen, die nicht ohnehin ausgenommen sind.

Ich halte fest: Diese Krankenscheingebühr gilt nicht für Kinder, sie gilt auch nicht für Pensionisten, diese Krankenscheingebühr gilt zudem nicht für sozial schwächere Personen, die auch von der Rezeptgebühr befreit sind. (Abg. Mag. Stadler: Für wen gilt sie dann noch?)

Die Krankenscheingebühr wird den Krankenversicherungen Einnahmen in Höhe von 500 Millionen Schilling sichern. Hätten wir den Selbstbehaltsforderungen vom vergangenen Wahlkampf nachgegeben, hätten wir von den Versicherten 2 Milliarden Schilling mehr einheben müssen.

Ich füge hinzu, daß ich kein besonderer Anhänger dieser Gebühr bin, aber sie war der politische Preis, um einen Kompromiß zu finden (Abg. Mag. Stadler: Der nächste!), der die Finanzierbarkeit des Systems und die medizinische Versorgung für alle sicherstellt. Ich war und bin trotz dieses politischen Preises nicht bereit, den Verhandlern durch Ablehnung dieser Lösung in den Rücken zu fallen.

Dritter Punkt: Das Sanierungspaket hat seinen Schwerpunkt eindeutig auf der Ausgabenseite. Vom gesamten Sanierungsbedarf werden zwei Drittel ausgabenseitig bewältigt, dies zudem in einer sozial verträglichen Weise.

So werden alleine im Jahr 1997 bei Ärzten, Medikamenten und Heilbehelfen 2,6 Milliarden Schilling eingespart. Im Jahr 1997 werden weitere 380 Millionen Schilling durch Kürzungen beim Verwaltungsaufwand eingespart. Dies wird durch einen Aufnahmestopp und durch Änderungen


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