Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 31. Sitzung / Seite 120

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Ich könnte Ihnen noch eine Fülle von anderen Maßnahmen nennen, die im Einsparungsbereich gesetzt wurden, etwa jene Beispiele, daß auch mit den Vertragsärzten, mit der Österreichischen Ärztekammer eine Grundsatzvereinbarung über eine einnahmenorientierte Kostenentwicklung getroffen wurde. Über die Kostensenkungen bei den Heilbehelfen und Heilmitteln wurde bereits diskutiert und berichtet.

Auch im Verwaltungsaufwand wurden schon erhebliche Einsparungspotentiale realisiert, und es ist vorgesehen, daß auch in den Jahren 1997 und 1998 – für 1997 300 Millionen und für 1998 weitere 200 Millionen Schilling – eingespart wird, um auch auf der Ausgabenseite dämpfend zu wirken.

Der wichtigste Schritt, auch für die Zukunft in den Strukturen jene Voraussetzungen zu finden, daß die Qualität unseres Gesundheitssystems aufrechterhalten werden kann, war die Einigung über die Neuordnung im Spitalswesen, denn ohne diese Maßnahmen hätten wir in der gesetzlichen Krankenversicherung 1996 einen Gebarungsabgang von rund 5,8 Milliarden Schilling und 1997 von etwa 8,6 Milliarden Schilling. Durch Einsparungsmaßnahmen ist es gelungen, diese Abgänge ausgabenseitig um zwei Drittel zu reduzieren, sodaß wir nun vor der Situation stehen, auf der Einnahmenseite noch ergänzende Maßnahmen setzen zu müssen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stehe nicht an, hier darauf hinzuweisen, daß bei den Verhandlungen über diese Maßnahmen einander unterschiedliche Positionen gegenübergestanden sind, wie man das nötige Volumen aufbringen kann. Der Herr Bundeskanzler hat es in seiner Beantwortung schon punktuell erwähnt. Vom Verhandlungspartner wurden einerseits Selbstbehalte auf alle Leistungen vorgeschlagen, auch ein höherer Beitrag bei den Pensionisten. Von der Wirtschaft wurde ein Urlaubstag gefordert, wenn Krankenstand anfällt, von der Wirtschaft wurde gefordert, daß die ersten Krankenstandstage nicht bezahlt werden, und auch noch andere Forderungen sind auf dem Tisch gewesen.

Seitens der sozialdemokratischen Verhandlungspartner haben wir uns für Einsparungen, auch für eine Rezeptgebühr und in erster Linie als ergänzende Maßnahme für eine moderate Beitragserhöhung eingesetzt, die bei einem Ausmaß von je 0,05 Prozent bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei den Arbeitern, bei 0,15 bei den Angestellten und zwischen 0,2 und 0,3 Prozent bei den Pensionisten hätte liegen sollen.

Es war nicht möglich, in dieser Verhandlung, in dieser Frage, jenen Konsens zu finden, der aus meiner Sicht der bessere gewesen wäre, nämlich eine moderate Beitragserhöhung zustande zu bringen. Es gab eine Einigung, die im vergangenen Ministerrat die Grundlagen sowohl für die Sicherung der Qualität als auch für die Erbringung der Leistungen im Gesundheitswesen legte. Ein Paket von Maßnahmen, ausgabenseitig und auch einnahmenseitig, an das ich Sie nicht im Detail erinnern muß.

Es war aber für uns ganz entscheidend, auch in diesen Verhandlungen sicherzustellen, daß jene sozialpolitisch unbedingt notwendige Maßnahme, die Ausdehnung der Krankengeldzahlung im ASVG-Recht auf 52 Wochen realisiert wird, damit die rechtliche Situation nicht so ist, daß Langzeitkranke, die Schwächsten und Ärmsten der Versicherten, durch das Krankengeld nur 26 Wochen ihrer Existenz abgesichert hätten. Es war und ist für uns unverzichtbar, daß dies neues Recht wird.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Lassen Sie es mich noch einmal sagen: Ich finde es bedauerlich, daß man sich politisch nicht auf eine moderate Beitragsvariante einigen konnte. Ich bedaure dies vor allem deshalb, weil im Koalitionsabkommen ohnehin – natürlich mit meiner vollen Zustimmung – verankert wurde, daß wir mit einer weiteren Erhöhung der Lohnnebenkosten sehr, sehr vorsichtig umgehen müssen und daß diese nicht wünschenswert sei. Ich glaube aber trotzdem, daß diese moderate Form in keiner Weise die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft gemindert hätte und auch zu keiner unzumutbaren Belastung geworden wäre.

Ich möchte aber darüber hinaus betonen, daß es mir wichtig ist, aufgrund der Frage der Entwicklung der Lohnnebenkosten perspektivisch daran zu denken, wie wir andere Finanzierungsgrundlagen für die Aufrechterhaltung des Niveaus der Gesundheitsversorgung in die Debatte


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