Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 31. Sitzung / Seite 194

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erreichen, wenn die Industriellenvereinigung, beileibe kein freiheitliches Bollwerk, sagt, daß mit einer Klimaverschlechterung zwischen Steuerpflichtigen und Fiskus gerechnet werden muß?

In diesem Artikel werden auch Beweise angeführt, warum es dazu kommen wird beziehungsweise warum dieser Konflikt schon über die Bühne geht. Als kleines Beispiel wird die sogenannte Parkplatzsteuer angeführt. Das zeigt die Klimaverschlechterung. Wie soll denn diese Gründeroffensive – 56 000 Unternehmen sollen sofort gegründet werden – vonstatten gehen, wenn Sie den Gewerbetreibenden oder jenen, die sich selbständig machen wollen, jeden Antrieb nehmen? (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Peter: Aber nicht alle auf einmal, sondern hintereinander!) Jedes Jahr! – Wie wollen Sie denn erreichen, daß jemand Mut faßt und sagt: Ich will in diesem Land Österreich selbständig werden, weil ich mir Chancen ausrechne!? Denn die begleitende Steuerpolitik, die die Österreichische Volkspartei betreibt, verdient den Namen "Reform" wirklich nicht!

Sie sind – und das ist Ihr Sündenfall Nummer römisch eins – bei diesem 50-S-Deal in die rote Falle gegangen! Herr Bundesminister Dr. Farnleitner! Es ist heute schon ausgeführt worden, daß Sie vergangenen Dienstag die erste Chance gehabt hätten, einmal nein zu sagen und zu sagen: Werte Freunde! Wenn man schon diese 50 S inkassieren will – und es ist eine zweite Frage, ob das überhaupt notwendig gewesen wäre –, dann soll nicht schon wieder die Wirtschaft damit befaßt werden, die somit wieder als unbezahlter Bürokrat für diesen Staat herangezogen wird. Es ist nicht nur mir schleierhaft, warum Sie da zugestimmt haben, und daher betrachten wir das als Erbsünde, die Sie auf Ihrem Weg mitnehmen, Herr Bundesminister. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Anhand dessen wird ein weiteres Mal zwar nicht Ihre, aber die Unglaubwürdigkeit der Sozialpartnerschaft offenbar. So wurde es heute von Haselsteiner vom Liberalen Forum hier artikuliert: Maderthaner läßt gegen das Inkasso wettern. Der Generalsekretär des Wirtschaftsbundes wird an die Front geschickt und muß Erklärungen abgeben, wie ungerecht es sei, daß wieder die Wirtschaft diese 50 S einkassieren muß. Im Parlament beziehungsweise vorher in der Regierung stimmen jedoch die Vertreter derselben Gruppe diesen Maßnahmen zu!

Dieser doppelte Boden wird Ihnen nicht mehr abgenommen werden! Da braucht es gar keine Freiheitlichen: Die Wirtschaftstreibenden sind ohnedies wach genug, um zu erkennen, daß Sie hier mehr als versagt haben, meine Damen und Herren! Sie können sich doch nicht als – so bezeichne ich das jetzt – ehemaliger Brötchennehmer der Gewerbetreibenden so schnell von den Wünschen dieser Personen verabschieden!

Auf meinen Antrag wurde am 25. Juni, also vor wenigen Tagen, eine Resolution in der erweiterten Bundessektion Handel beschlossen, daß man dieses Inkasso nicht in den Betrieben durchführen sollte. Das hat Sie aber offensichtlich auch nicht interessiert! Mir tut das leid.

Aber nun möchte ich mich nicht nur an diesem Fall festmachen, sondern noch einmal festhalten, daß wir gesagt haben: Farnleitner soll eine faire Chance bekommen. Diese Chance haben Sie unsererseits. Aber Sie müssen auch daran arbeiten, daß der tägliche "Kontrollwahnsinn" – wie das in einer Zeitung bezeichnet wurde – im vielgeprüften Österreich abgebaut wird. Denn dieser ist einer der Hauptgründe dafür, warum sich zunehmend Betriebe aus Österreich verabschieden und Junge nicht bereit sind, sich selbständig zu machen. Es ist nicht so sehr die viele Arbeit, die einen Gewerbetreibenden erwartet, die abschreckend ist, sondern dieser Kontrollwahnsinn.

Sie wissen das, Herr Bundesminister, ich möchte Ihnen daher aufgrund der vorgeschrittenen Stunde nur mehr kurz in Erinnerung rufen, was hier alles ansteht. – Zum Beispiel: Es gibt bei uns ein Beamtenheer. Dafür können grundsätzlich die Beamten wenig. Das Parlament kann hingegen viel dafür, weil wir die Gesetze schaffen, die gerade dazu nötigen, mehr Beamte einzustellen. Und im Prüfbereich, im Betriebsanlagen- und Umweltbereich werden nach Bundesrecht die Einhaltung von Gewerbeordnung, Wasserrechts-, Rohrleitungs-, Forst-, Berg-, Abfallwirtschafts-, Waschmittel-, Chemikalien-, Umweltverträglichkeitsprüfungs-, Pflanzenschutzmittel- und Luftreinhaltegesetz kontrolliert. Nach Landesrecht kommen Gesetze über Natur- und Landschaftsschutz, Feuerpolizei, Veranstaltungen, Spielapparate, Campingplätze und Abfallwirtschaft


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