Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 31. Sitzung / Seite 225

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Daß dann – aus mir wirklich unerklärlichen Gründen – der Vorsitzende, weil es ja in einem abgehandelt und dann auch in einem Block abgestimmt wurde, zunächst den materiellen Antrag zur Abstimmung gebracht hat und danach erst meinen Antrag auf Einsetzung eines Unterausschusses, ist mir unerklärlich. Aber Herr Kollege Khol hat recht: Wir haben, um kein großes Theater zu inszenieren, diese Sache reassumiert und haben dann noch einmal abgestimmt. Ich muß allerdings sagen, daß mir nicht in Erinnerung ist, daß der Entschließungsantrag des Kollegen Kostelka abgestimmt wurde. Daran kann ich micht tatsächlich nicht erinnern! (Abg. Haller: So ist es! Es wurde nicht abgestimmt!)

Ich hoffe, daß das Amtliche Protokoll darüber Auskunft gibt. Wobei ich noch dazu sagen muß: Es ist natürlich schon eine besondere Gaudi, daß, wenn eine Oppositionsfraktion einen Antrag stellt, der materiell eine relative Breite hat, dann die Regierungsseite quasi mit Methode einen Entschließungsantrag einbringt, der noch dazu auf die Regierungserklärung Bezug nimmt, sodaß die groteske Situation eintritt, daß die Regierungsfraktionen die Regierung zu etwas auffordern, was ohnedies in der Regierungserklärung steht. Das ist eine Vorgangsweise, die den Intentionen eines oppositionellen Antrages einfach nicht gerecht wird!

Ich meine, daß wir bei der Geschäftsordnungsreform darauf zu achten haben, daß auch die Anträge der Opposition ihr eigenes verfahrensmäßiges Schicksal in diesem Hause erleben. Eine getrennte Diskussion und eine getrennte Abstimmung halte ich in diesem Zusammenhang für eine wichtige Sache. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Wie gesagt: Es ging in dieser Sitzung einigermaßen chaotisch zu.

Da das Anliegen betreffend die Frage der Beamtendienstzeitregelung aber tatsächlich einer Erörterung unterzogen und diese Thematik ausführlich debattiert werden sollte, möchte ich, nachdem es bezüglich Einsetzung eines Unterausschusses im Verfassungsausschuß keine Mehrheit gegeben hat, trotzdem noch an das Haus appellieren, diese Materie einer eigenen Behandlung zuzuführen, und deshalb stelle ich folgenden Antrag:

Antrag

der Abgeordneten Dr. Frischenschlager und Kollegen auf Rückverweisung des Antrages 104/A an den Verfassungsausschuß

"Der Nationalrat wolle beschließen, daß der Antrag 104/A der Abgeordneten Haller und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Pensionsgesetz 1965, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985 geändert werden, in der Fassung des Ausschußberichtes (190 der Beilagen) zur weiteren Behandlung an den Verfassungsausschuß rückverwiesen wird." (Beifall beim Liberalen Forum.)

*****

Ich glaube, wir sollten dem Verfassungsausschuß die Möglichkeit geben, diesen für die Verwaltungsreform wichtigen Aspekt zu behandeln und anhand des Antrages der Freiheitlichen eine entsprechende Debatte zu eröffnen. Mir gefällt beim Antrag der Freiheitlichen das eine oder andere nicht, aber das soll eben erörtert werden. Das wäre der Sinn der parlamentarischen Auseinandersetzung. Deshalb habe ich diesen Antrag auf Rückverweisung gestellt.

Im übrigen werden wird den Regierungsvorlagen bezüglich Beamten-Dienstrechtsgesetz zustimmen. (Beifall beim Liberalen Forum.)

1.40

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Meine Damen und Herren! Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich zu der aufgeworfenen Frage, ob der Entschließungsantrag Gegenstand der heutigen Verhandlung ist, folgendes festhalten:


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