Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 24

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hang nutzen, um auf diese Art und Weise eine größere Vielfalt zu ermöglichen. Ob sie dann in Anspruch genommen wird, hängt von den Betreibern ab.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke.

Frau Abgeordnete Stoisits, bitte.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Bundeskanzler! Ihre Ratlosigkeit äußerst sich jetzt. Die Grünen haben im Nationalrat einen umfassenden Entwurf zur Novelle des Regionalradiogesetzes eingebracht. Vielleicht könnten die Kolleginnen und Kollegen das als Anregung verstehen, wenn die Regierung nichts liefert, daß man sich mit den Oppositionsanträgen beschäftigt.

Aber meine eigentliche Frage: Es gibt in der Schweiz ein interessantes Modell in Hinblick auf Minderheitensprachen. Das Schweizer Modell sieht vor, daß Privatradios, die in einem Gebiet ausstrahlen, in denen auch Minderheitensprachen gebräuchlich sind, zu einem bestimmten Anteil die Sendungen verpflichtend in diesen Minderheitensprachen ausstrahlen müssen. Das ist die Bedingung für die Lizenzerteilung. Könnten Sie sich ähnliche Regelungen auch für Österreich vorstellen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundeskanzler.

Bundeskanzler Dkfm. Dr. Franz Vranitzky: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Im Endeffekt sind all diese Fragen mit den finanziellen Möglichkeiten zu beantworten, nämlich – sehr klar gesagt – mit der Frage, wer das finanziert. Sonst verweise ich nur darauf, daß diesbezüglich in der Bundesregierung keine Ratlosigkeit herrscht und daß auch noch so umfassende Anträge oder Vorschläge von oppositionellen Abgeordneten – sollte tatsächlich eine Ratlosigkeit herrschen – diese auch nicht beseitigen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage: Abgeordneter Frischenschlager.

Abgeordneter Dr. Friedhelm Frischenschlager (Liberales Forum): Herr Bundeskanzler! Es war sehr interessant, daß Sie diese Frequenznutzungssituation beim Regionalradio als eine technische bezeichnet haben. Es ist eine immens politische, weil das einer der Gründe der Aufhebung war, daß eben nur ein Regionalradio je Bundesland überhaupt ermöglicht wurde.

Meine Frage daher: Sind Sie bereit, im Zuge der Neuregelung des Regionalradiogesetzes dafür zu sorgen, alle technischen Möglichkeiten, daß es mehr als einen Radiobewerber pro Bundesland geben kann, zu suchen und auszunützen? Ich glaube, Privatradio und die Privatisierung dieses Bereiches kann man nur dann ansprechen, wenn nicht nur ein Sender pro Bundesland zugelassen ist.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundeskanzler.

Bundeskanzler Dkfm. Dr. Franz Vranitzky: Herr Abgeordneter! Sie haben soeben gesagt, es handle sich nicht um eine technische Frage, sondern um eine politische, und jetzt fragen Sie mich, ob ich bereit bin, alle technischen Möglichkeiten auszunützen! Also einigen wir uns darauf, daß wir die technischen Möglichkeiten politisch einsetzen müssen, dann sind wir ungefähr auf einer gleichen Basis. Sonst werde ich in den Beratungen – ich stehe in Offenheit zur Verfügung – bis hin zu den Minderheitenradios dafür einstehen, daß alles möglich sein soll. Es liegt dann an den Betreibern, von diesen Möglichkeiten Gebrauch zu machen und sich diese Möglichkeiten auch leisten zu können.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke.

Wir kommen zur 8. Anfrage der Frau Abgeordneten Mertel (SPÖ). Ich bitte um die Formulierung.

Abgeordnete Dr. Ilse Mertel: Herr Bundeskanzler! Am 21. und 22. Mai, also im vorigen Monat, fand der Ministerrat der OECD statt, und zwar unter österreichischem Vorsitz.


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