Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 50

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Wir sind der Meinung, Gruppenpraxen brauchen wir jetzt schon vor Einführung des LKF, des leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierungssystems, weil wir vorher schon die extramurale Medizin stärken müssen. Es müssen vorher schon Gruppenpraxen gegründet werden, damit es mit 1. 1. 1997 möglich wird, daß verstärkt niedergelassene Ärzte die Patienten behandeln können und der Zustrom zu den Spitälern gebremst wird. Daher ist es unbedingt notwendig, daß der § 23 Abs. 1 geändert wird und dieser Passus weggestrichen wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dann steht auch noch drinnen, daß der Primararzttitel wegfällt, wenn man bei klinischen Fächern und bei Instituten, die einem Spital angegliedert sind, nur mehr einen nachrangigen Arzt hat. Es ist oft nicht notwendig, daß man drei, vier, fünf nachrangige Ärzte hat, um einen Primararzt wirklich zu rechtfertigen. Jetzt steht drinnen, daß man mindestens zwei nachrangige Ärzte haben muß.

Was wird die Folge sein? Es bestehen Dienstverträge zwischen dem Spital und den Primarärzten, und alle Primarärzte, die nur einen nachrangigen Arzt haben, sind jetzt in der Situation, daß sie entweder den Primararzttitel verlieren oder daß das Krankenhaus einen zweiten nachrangigen Arzt anstellt, obwohl es gar nicht notwendig wäre.

Da es aufrechte Dienstverhältnisse und Dienstverträge gibt, kann man den Primarärzten den Titel nicht aberkennen, und daher wird man zusätzlich Ärzte einstellen, nur um den Primararzttitel aufrechtzuerhalten, und damit zusätzliche Kosten im stationären Bereich verursachen. Das ist abzulehnen, und daher ist dieser "Primararzttitelparagraph" 18 Abs. 6 völlig unnötig.

Nun zur Ärztekammer, meine sehr verehrten Damen und Herren. Allen Ernstes ist hier beabsichtigt, die gesetzliche Funktionsperiode von vier Jahren bei den Ärztekammern zu verlängern. Und das hat Hintergründe. (Ruf: Ja gibt’s denn das?) Ja, das gibt es! Die Aussage "Das gibt´s doch nicht" ist völlig gerechtfertigt, denn jeder vernünftige Demokrat in Österreich stellt sich die Frage: Kann denn so etwas möglich sein?

Es sind vor allem die Wiener Ärztekammer, allen voran Präsident Neumann – die Wiener sind ja die Mächtigsten, die stellen auch immer den Präsidenten –, in der mißlichen Lage, daß es bei dieser Urabstimmung – bei dieser unnötigen Urabstimmung, bei der es übrigens um die Aufrechterhaltung der Ärztekammer als gesetzliche Standesvertretung und nicht um die Pflichtmitgliedschaft gegangen ist, die Millionen verschlungen hat – in der Ärztekammer in Wien erstens einmal nur eine Beteiligung von 50 Prozent gegeben hat und zweitens sich von diesen 50 Prozent nur 51 Prozent für die Aufrechterhaltung der Ärztekammer als gesetzliche Standesvertretung entschieden haben. Stellen Sie sich einmal vor, was das für ein schwerer Schlag für die einbetonierten Funktionäre der österreichischen Ärztekammer war!

Jetzt kommt die Ärztekammer – ich habe da einen ganz besorgniserregenden Brief, den mir Obermedizinalrat Dr. Hermann Mark geschrieben hat – und lullt die politischen Vertreter, die sowohl in der Kammer als auch hier im Parlament sitzen, Kollege Rasinger, ein, sie mögen eine Gesetzesinitiative einbringen, damit die gesetzliche Funktionsperiode von vier Jahren verlängert wird, damit sich die saturierten Funktionäre einbetonieren können, damit sie sich nicht einer neuerlichen Wahl zu stellen brauchen – und das unterstützt Kollege Rasinger, der selbst Ärztekammerfunktionär ist! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Da schreibt mir Kollege Dr. Hermann Mark: Die einzige Ursache für diese Regierungsvorlage ist, die langsam aufwachenden Ärzte daran zu hindern, die schwarz-rote Kammerführung in Wien und vielleicht österreichweit aus dem Sattel zu heben. – Das ist der Grund! Sie wollen sich keiner Wahl mehr stellen! Wir verlängern die Funktionsperiode bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag! Die Ärzte brauchen gar nicht mehr zu wählen, die Funktionäre machen sowieso, was sie wollen! Sie vertreten sowieso schon lange nicht mehr die Interessen der Ärzte, und daher verlängern wir die Funktionsperiode! Ja in welcher Demokratie gibt es das? – Man kann doch auch nicht die gesetzliche Legislaturperiode des Nationalrates einfach bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag verlängern! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Aber bei der Ärztekammer geht das! Sie haben Angst,


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