Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 51

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sich einer Wahl zu stellen! Daher, meine Damen und Herren, bringe ich im Sinne der Demokratie und eines besseren Demokratieverständnisses folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage 150 der Beilagen in der Fassung des Ausschußberichtes, 203 der Beilagen wird wie folgt geändert:

Im Artikel I entfallen die Ziffern 33 und 41. Die verbleibenden Ziffern werden fortlaufend numeriert.

Begründung: Die Umstellung auf ein Kurienwahlrecht darf nicht zum Vorwand genommen werden, den gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt für Ärztekammerwahlen hinauszuschieben, sodaß der herrschende Unmut innerhalb der Ärzteschaft folgenlos bleibt.

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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie um Zustimmung. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Wenn Sie Demokraten sind, dann stimmen Sie diesem Abänderungsantrag zu. (Ruf bei der SPÖ: Nein!)

Dann gibt es da noch den Passus Lex Hamer. Olivia lebt, und wir alle sind froh, daß Olivia Pilhar lebt und aus den Fängen dieses Suggestivarztes entkommen konnte, der Unheil angerichtet hat, der Olivia behandelt hat, nachdem Olivia Pilhar von Klubobfrau Petrovic direkt an Hamer vermittelt wurde – das muß man einmal klar sagen. (Rufe bei den Freiheitlichen: Jawohl!) Darum verstehe ich auch, daß Sie sich für Heilpraktiker und Scharlatane in der Medizin einsetzen, denn Sie, die Grünen, haben den Kontakt hergestellt. Und jetzt macht man ein Gesetz, daß man bei Verstoß gegen das Verbot, unberechtigt ärztliche Tätigkeiten auszuüben, mit einer Verwaltungsstrafe von sage und schreibe 300 000 S rechnen muß. Einen Dr. Hamer jucken 300 000 S überhaupt nicht, denn wenn er einem Krebspatienten suggeriert, er könne ihn von seinem todbringenden Leiden heilen, dann bekommt er schon von einem einzigen Patienten die 300 000 S, die er an Verwaltungsstrafe zahlen müßte, wenn man ihn auffliegen läßt. Daher glaube ich, daß dieser § 108 völlig insuffizient ist. Den können Sie wieder rausstreichen, denn er bedeutet gar nichts!

Das Verbot von Heilpraktikerschulen ist ja wieder nicht enthalten! Das steht ja wieder nicht im Artikel II Ärztegesetz! Wir haben schon vor einigen Wochen einen Antrag eingebracht: Verbot von Heilpraktikerschulen. Da werden pro Schüler 80 000 S verlangt – 80 000 Schilling für einen Kurs! –, und es wird ihnen gesagt, daß nach EU-Recht die Heilpraktiker auch in Österreich ihr Unwesen treiben können. (Bundesministerin Dr. Krammer: Nein!) Ja, das stimmt schon, Frau Bundesministerin, aber das wird ihnen von den Heilpraktikerschulen suggeriert. (Bundesministerin Dr. Krammer: Richtig! Da hat er recht!)

Daher haben wir einen Antrag auf Verbot der Heilpraktikerschulen eingebracht. Sie haben hier eine Wischiwaschi-Formulierung, die nicht zu einem Verbot führt, und sehen da einen Strafrahmen bis zu 500 000 S vor. Was sind denn 500 000 Schilling? Soviel kassieren die schon von sechs Schülern. Das juckt die ja überhaupt nicht! Dann gehen sie eben in eine Fortbildungsveranstaltung, wenn sie schon keine Heilpraktikerschule machen dürfen. Da gäbe es noch viele Beispiele, meine Damen und Herren.

Frau Bundesministerin! Reißen Sie sich am Riemen! Überlegen Sie es sich noch einmal genau! Nehmen Sie Stellung zu meinen Vorwürfen! Meine sehr verehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien – speziell die Ärzte unter Ihnen, die spärlich anwesend sind –, überdenken Sie das! Stellen Sie den Antrag auf Rückverweisung in einen Ausschuß oder lehnen Sie die eigene Gesetzesvorlage ab! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

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