Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 64

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Hohes Haus! Es dürfte anscheinend jetzt die Linie der FPÖ sein, alles, was aus Brüssel kommt und in nationales Recht umgesetzt werden soll, als schlecht zu beurteilen.

Es geht hier um die Frage der Zulassungsverfahren, nämlich: Welche Möglichkeiten – und diese Frage, Kollege Pumberger, haben Sie sich überhaupt nicht gestellt (Abg. Dr. Graf: Gemeinschaftspraxen!) – hat Österreich, bei diesen zentralen wie auch dezentralen Zulassungsverfahren mitzuwirken? – Sie dürfen nämlich eines nicht vergessen: daß sowohl beim zentralen als auch im dezentralen Zulassungsverfahren in der Europäischen Arzneimittelagentur Österreicher dem Ausschuß für Humanarzneimittel und dem Ausschuß für Veterinärarzneimittel angehören und dort mitarbeiten. Wir bekennen uns zu dieser europäischen Mitarbeit. Bei Ihnen sieht man, daß Sie diese Mitarbeit in Europa ablehnen.

Der zweite Punkt, Kollege Pumberger: Sie kritisieren, daß bei der Personenschadenversicherung Schäden aufgrund von Veränderungen des Erbmaterials in Zellen der Keimbahnen ausgenommen sind. Und jetzt darf ich als Jurist zitieren (Heiterkeit bei den Freiheitlichen) :

"Genetische Schäden gelten weltweit als nicht versicherbar. Sie sind bereits nach der derzeitigen Rechtslage von der Versicherungspflicht ausgenommen. Die nunmehrige Änderung stellt keine neue Ausnahme dar, sondern im Gegenteil eine Einschränkung der bestehenden Ausnahme. Es sollen in Hinkunft nicht mehr alle genetischen Schäden von der Versicherungspflicht ausgenommen werden, sondern" – und das ist das Entscheidende – "nur mehr solche aufgrund von Veränderungen des Erbmaterials in Zellen der Keimbahnen." (Abg. Mag. Stadler: Was heißt das jetzt medizinisch?)

Wir reden jetzt über die Versicherungspflicht, Kollege Stadler; wir können später dann auch über die medizinischen Kriterien reden. (Abg. Mag. Stadler: Sie haben ja gesagt, Sie kennen sich aus!) Das habe ich nicht behauptet, daß ich mich im medizinischen Bereich auskenne. Ich bekenne mich aber als Jurist dazu, mich mit der Juristerei auszukennen, und das genügt mir. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Stadler: Was heißt das jetzt medizinisch?)

Kollege Pumberger! Sie haben hier einen Abänderungsantrag vorgelegt, den wir in dieser Form ablehnen müssen. (Abg. Mag. Stadler: Wie begründen Sie das: medizinisch oder juristisch?) Ich habe ihn mit Genugtuung gelesen und habe festgestellt, daß Sie im Punkt h für eine Liberalisierung eintreten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf vorlesen: "Die Abgabe von Ärztemustern, von Arzneispezialitäten, die Suchtstoffe enthalten, ist verboten."

Nun haben wir bereits eine derartige Regelung im § 58 Arzneimittelgesetz. Ich zitiere aus diesem Gesetz: "Diese Muster dürfen auch von den Empfängern nur unentgeltlich weitergegeben werden. Die Abgabe von Ärztemustern, von Arzneispezialitäten, die psychotrope Substanzen oder Suchtstoffe enthalten, ist verboten." (Abg. Mag. Stadler: Wie heißt das?)

Welche Positionen vertreten Sie jetzt in der Diskussion zum Suchtmittelgesetz, Kollege Pumberger? Treten Sie auch hier für eine Liberalisierung ein? (Abg. Mag. Stadler: Er vertritt die medizinische Position!) Ich kenne hier ganz andere Wortmeldungen Ihrer Fraktion. (Abg. Dr. Graf: Der Pumberger vertritt das Volk und Sie die Kammer!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie, daß ich auf einen anderen Aspekt eingehe, nämlich auf den Aspekt des Versandhandels mit Arzneimitteln. Wir stehen derzeit vor der Situation, daß bereits über Internet Medikamente erworben werden können. So wirbt beispielsweise ein Londoner Versandhandel mit Adresse in Düsseldorf für in Europa, Korea und Brasilien hergestellte Präparate, darunter Psychopharmaka und Hormonpräparate, die dann auf dem Postweg aus Amsterdam geliefert werden. Testbestellungen deutscher Verbraucherorganisationen haben ergeben, daß bei solchen Lieferungen die Verfallsdaten teilweise schon überschritten und manche der beiliegenden Informationen unzutreffend bis gefährlich waren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, daß wir weiterhin beim Verbot des Versandhandels bleiben, wir aber auch das geplante Teleshopping für Arzneimittel, das gerade von der Industrie gefordert wird, mit allem Nachdruck ablehnen müssen. (Beifall bei der SPÖ.)


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