Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 112

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der Öffentlichkeit vorgetragen. (Abg. Dr. Graf: Wenn wir das reinnehmen, stimmen Sie dann zu?) Zu sagen, alle öffentlichen Bezüge müßten offengelegt werden, und das, was mir privat zugesteckt wird, sei egal, das gehe niemanden etwas an (Abg. Dr. Krüger: Kollege Verzetnitsch wird es Ihnen danken!), ist auch nicht der Ausweg aus dieser Debatte. (Beifall bei der SPÖ.)

Zuletzt möchte ich aber über einen Freund von Ihnen, der mit Ihnen liebäugelt (Abg. Rosenstingl: Frau Kollegin! Der einzige Penthouse-Besitzer ist der Gewerkschaftspräsident!), ein paar Worte verlieren, – und zwar betreffend den Anlaßfall dieser Bezügegesetz-Diskussion.

Die Regierungsparteien haben in ihrem Übereinkommen für eine Vier-Jahres-Periode sehr wohl eine Reform des Bezügegesetzes vorgehabt. Es war auch vorgesehen, diese bis Ende des Jahres hier in Ruhe und Klarheit zu diskutieren. Dann gab es einen Anlaßfall, und dieser ist immer noch nicht ausgeräumt. Es ist ihm wieder gelungen, die Täter-Opfer-Umkehr zu machen. Voriges Jahr hat Abgeordneter Höchtl alle anständigen Kollegen durch seine breitgespreizten Beine in Verruf gebracht, heute sind es die breitgespreizten Taschen. Ich lasse mich nicht von Abgeordneten Höchtl in Geiselhaft nehmen. Das haben wir, die wir auch öffentlich Bedienstete sind, die wir aber unsere Situation nach bestem Wissen und Gewissen zu lösen versuchen, nicht verdient. Denn was Abgeordneter Höchtl gemacht hat, war nicht legal, und es hat nicht dem Gesetz entsprochen. Ich möchte das auch einmal hier festgestellt haben. (Abg. Mag. Stadler: Das gleiche hat der Kostelka gemacht!)

Ich glaube, daß wir heute einen richtigen Schritt machen – der Bundeskanzler hat das bereits in seiner Anfragebeantwortung gesagt –, daß es aber weiterhin das Vorhaben der Regierungsparteien zu erfüllen gilt, und zwar eine Einkommenspyramide zu schaffen, für eine klare Offenlegung zu sorgen, wieviel ein Politiker, eine Politikerin verdient und wofür. Wir müssen diese Reform weiterhin vorantreiben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.45

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster zu Wort kommender Abgeordnete ist Herr Abgeordneter Dr. Graf. – Bitte sehr. (Abg. Dr. Khol: Der Beifall war enden wollend, Frau Karlsson!)

17.45

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Es ist mir auch aufgefallen, daß die Rede der Abgeordneten Karlsson nahezu von überhaupt keiner Applausspende bedacht wurde. Sie war sowohl inhaltlich als auch in der ganzen Darstellung schwach. Ich werde es mir daher ersparen, näher darauf einzugehen. (Abg. Koppler: Jetzt hat auch niemand geklatscht!) – Das werden wir uns noch anschauen.

In der zweiten Wortmeldung des Herrn Bundeskanzlers hat er doch einige Dinge gesagt, die mich herausfordern, etwas näher darauf einzugehen. Er meinte, daß der Kontrolle durch den Rechnungshof seinerzeit, als die Länderbank noch kontrolliert wurde, also in seiner aktiven Zeit, auf jeden Fall der Kontrolle Rechnung getragen wurde. Herr Bundeskanzler! Niemand hier in diesem Hause hat gesagt oder jemals behauptet, daß der Vertrag, der mit Ihnen als Chef der Länderbank geschlossen wurde, rechtswidrig oder letztlich mit irgendeinem Rechtsfehler behaftet sei, sondern es ist in Ordnung gewesen, daß man Ihnen die Bezüge in Ihrer aktiven Tätigkeit dem Vertrag entsprechend ausbezahlt hat. Das wurde auch niemals bestritten.

Es geht jetzt eigentlich nur mehr um die moralische Definition dieser Ihnen nunmehr in Ihrer derzeitigen Funktion als Bundeskanzler im Verhältnis zustehenden Ansprüche aus dem seinerzeitigen Vertrag. Sie verstecken sich hinter dem Bezügegesetz – meines Erachtens fälschlicherweise. Ich habe diesbezüglich in der Normaldebatte einen Antrag eingebracht, mit dem man das ein für allemal klären könnte. Sie müßten doch höchstes Interesse daran haben, daß es zu einer Klärung kommt, wenn Sie sagen, daß der Pensionsanfall im Prinzip aufgrund der bezügegesetzlichen Bestimmungen Ihrerseits ausgeschlossen ist, da die Länderbank, heute Bank Austria, der Rechnungshofkontrolle oder -prüfung unterliegt. Sie vergessen aber dabei, daß das nicht mehr der heutige Stand ist, da die Anteile des Bundes, die Anteile der öffentlichen Hand unter 50 Prozent beziehungsweise unter die gesetzliche Marke gerutscht sind, sodaß dem nicht mehr so ist, sodaß diesbezüglich eine Klärung herbeigeführt werden müßte.


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