Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 124

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tisch der gleiche ist, nicht für jeden Handgriff sagen, ob er ihn jetzt als Hofrat oder als Abgeordneter tut. – Bitte, wenn er es selbst nicht kann, ja wie soll da eine Kommission feststellen, ob er jenes Soll erfüllt, das ihm einen 50prozentigen oder einen 75prozentigen Bezug sichert.

Ich finde, das ist wieder eine Umgehung. Damit werden die Leute beruhigt, und somit wird wieder über alles eine schöne Decke gebreitet, und wir können wieder ein neues Belastungspaket auf die Bevölkerung loslassen, denn die Politiker haben ja bei sich selber schon gespart. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Es gibt auch einen zweiten Fall: Abgeordneter Robert Elmecker ist auch pensioniert, hat einen Abgeordnetenbezug, den wir alle kennen, plus 21 000 S Pension. Das hat man ihm vorgeworfen, und sofort hat er gesagt: "Allein 19 000 S" – weinerlich hat er das gesagt, das sollte wirklich übertragen werden – "muß ich aber an Parteisteuer zahlen." Das ist doch ein klarer Fall einer zusätzlichen Parteienfinanzierung, die der Steuerzahler zusätzlich zahlt, über die gesetzliche Parteienförderung hinaus noch zusätzlich. (Abg. Silhavy: Und wie ist das mit dem Brauneder?!) Wenn das die Rechtfertigung dafür sein soll, warum man ein arbeitsloses Einkommen in der Höhe von 19 000 S bezieht, dann, muß ich sagen, ist die Suppe wirklich etwas dünn.

Heute wurde auch schon Herr Pallwein-Prettner zitiert. Ich habe mir ein Interview angehört. Wie Sie wissen, hat dieser Landtagsabgeordnete 50 Prozent seines Lehrergehaltes bezogen, ohne je unterrichtet zu haben. Jetzt ist er natürlich zurückgepfiffen worden aufgrund der Diskussion, die sich in der letzten Zeit ergeben hat, und – siehe da! – er saß auch am Samstag schon brav an seinem Schreibtisch. Man hat ihm im Landesschulrat einen Schreibtisch zugeordnet. Er ist natürlich sofort am Samstag in Radio Oberösterreich interviewt worden, und da hat man ihn gefragt: Herr Abgeordneter, was werden Sie denn jetzt machen? Und er hat wortwörtlich geantwortet: "Ich komme meiner Auflage, die mir vorgegeben ist, nach." Daraufhin hat der Interviewer gefragt: "Ja was werden Sie denn tun?" Die Antwort: "Das ist mir nicht bekannt."

So, meine Damen und Herren, wird hier mit 50 Prozent eines Bezuges umgegangen! Man schafft Dienststellen, die jeglicher Sinnhaftigkeit entbehren und die überhaupt nichts bringen (Abg. Mag. Kukacka: Fragen Sie den Stöger!) , nur damit jemand dort sitzen und sagen kann, ich versehe meinen Dienst, meine Arbeit hat einen Sinn. – Er gibt es aber selber zu, daß es nicht so ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wie gesagt, es gibt ja noch wesentlich andere Dinge, was die Bezugspyramidenregelung betreffen würde. Wir haben in unserer Stadt Steyr in Oberösterreich – das ist die viertkleinste Stadt mit eigenem Statut, 42 000 Einwohner – einen Bürgermeister, der sage und schreibe 181 000 S im Monat kassiert. (Abg. Dr. Krüger: Von welcher Partei ist der?) Von der SPÖ! Sozialistisch natürlich. Das ist ja sozialdemokratisch. Da verdient der Bürgermeister der kleinen Stadt Steyr mehr als zum Beispiel der Bürgermeister von Wels. Der regt sich natürlich maßlos auf, aber er traut sich nicht recht, etwas zu sagen, denn der Bürgermeister von Wels ist ja bei seiner Partei etwas in Ungnade gefallen, und da möchte er sich natürlich nicht auch noch lauthals über seine Bezüge beschweren.

Noch etwas Schönes haben wir in Steyr, und zwar im Stadtsenat. Da hat es vor einigen Jahren noch die Regelung gegeben, daß die Senatsmitglieder überhaupt keinen Pensionsbeitrag zahlen mußten. Das muß man sich einmal vorstellen! Sie haben zwar die Anwartschaft zur Pension erfüllt, haben aber bis dahin keinen Pensionsbeitrag geleistet.

Vor einigen Jahren ist man draufgekommen – wir führen ja die Privilegiendebatte schon jahrelang –, daß man in der Stadt Steyr diesbezüglich etwas ändern muß; und das hat man dann auch gemacht. Der Stadtsenat zahlt jetzt 16 Prozent an Pensionsbeiträgen, und es muß jemand zehn Jahre diesem Senat angehören, damit er dann seine Pension lukrieren kann. Es gibt, das muß man wissen, eine Ausnahmeregelung: Wenn jemand krank ist und nicht mehr arbeiten kann, kann er nach vier Jahren eine Pension beanspruchen. Und so hat sich halt auch wieder ein Sozialdemokrat – diese Sozialdemokratie ist ja überhaupt unheimlich "sozial" – nach genau vier Jahren – solch ein Zufall! – krankschreiben lassen – er sei arbeitsunfähig –, hat aber gleichzeitig den Job als Direktor einer HAK bekommen. Nun muß ich Herrn Kollegen Mühlbachler


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