Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 13

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Beginn der Sitzung: 9 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer , Zweiter Präsident Dr. Heinrich Neisser , Dritter Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder .

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Sie herzlich begrüßen. Ich eröffne die 35. Sitzung des Nationalrates. (Abg. Dr. Helene Partik-Pablé: Zur Geschäftsordnung!)

Bitte, zur Geschäftsordnung.

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche) (zur Geschäftsbehandlung) : Herr Präsident! Aus den Medien geht hervor, wie Herr Wabl gestern auf die Rede des Abgeordneten Haider reagiert hat, nämlich in einer sehr obszönen Art und Weise. Ich würde Sie bitten, daß Sie entsprechende Sanktionen gegen Wabl unternehmen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich habe dieses Problem gestern schon mit Herrn Klubobmann Stadler erörtert.

Fragestunde

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zur Fragestunde.

Ich beginne jetzt – um 9.01 Uhr – mit dem Aufruf der Anfragen.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zur 1. Anfrage, 17/M: Abgeordneter Mag. Haupt (Freiheitliche) an den Bundesminister für Arbeit und Soziales.

Ich darf Herrn Abgeordneten Haupt bitten, diese seine Frage zu formulieren.

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

17/M

Welche konkreten Maßnahmen haben Sie gesetzt, um den Mißbrauch im Bereich der Krankenversicherung einzudämmen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Im Bereich der Krankenversicherung gibt es institutionell eine sicher ausreichende Summe von Maßnahmen und organisatorischen Vorkehrungen gegen Mißbrauch. Ich möchte nur einige davon hier erwähnen:

Im Bereich der Kontrolle, ob die Leistungen richtig erbracht werden, wird zunächst einmal innerhalb der Versicherungen, der Versicherungsträger natürlich die Anspruchsvoraussetzung geprüft, beispielsweise, ob die Angehörigeneigenschaft gegeben ist oder ob die Versicherung überhaupt gegeben ist. Es wird auch bei der Leistungserbringung kontrolliert. Es gibt beispielsweise im Bereich der Erbringung der Leistung des Krankengeldes Kontrollen. Es gibt für bestimmte Leistungen auch chefärztliche Kontrollen.

Darüber hinaus gibt es die Kontrolle im Bereich der Beziehungen zu den Vertragspartnern, wo die Abrechnungsunterlagen geprüft werden. Es gibt stichprobenweise Prüfungen, ob die ver


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