Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 14

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rechneten Leistungen auch tatsächlich erbracht werden. Gleichzeitig wird nach statistischen Auswertungen auch die Glaubwürdigkeit von Leistungshäufigkeiten überprüft, und es werden dann ebenfalls durch Stichproben entsprechende weitere Prüfungsmaßnahmen gesetzt.

Auch im Bereich aller übrigen Leistungen kommt es zu solchen Prüfungen.

Entscheidend ist auch, daß im Bereich der Beitragsleistungen der Dienstgeber von eigenen Organisationseinheiten geprüft wird, ob die Meldepflicht erfüllt wird, ob die Beitragszahlungen geleistet werden.

Innerhalb der Versicherungsträger gibt es ebenfalls – und das ist ganz besonders wichtig – einen sehr guten Mechanismus der Kontrolle: von der inneren Revision bis zur Kontrolle der gesamten Gebarung durch die Kontrollversammlung, durch die Einschau der Organe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und letztendlich durch die Gebarungsprüfung durch den Rechnungshof.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich nehme an, es wird eine Zusatzfrage gewünscht. – Bitte sehr.

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt: Herr Bundesminister! Sie haben auch Kontrollmaßnahmen für den Bereich des Krankenstandes erwähnt. Am 8. März. 1996 hat Ihnen ein Wiener Unternehmer einen ausführlichen Schriftverkehr im Zusammenhang mit Mißbräuchen im Bereiche der Krankenstände der Wiener Gebietskrankenkasse – hochgerechnet auf zwei Jahre etwa 19 Milliarden Schilling für alle Versicherten bei der Wiener Gebietskrankenkasse – übermittelt. Bis heute hat es darauf keine Reaktion von seiten Ihres Ministeriums gegeben. Was haben Sie in dieser Angelegenheit konkret unternommen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums: Alle diese konkreten Angelegenheiten gehen von meinem Ministerium an den dafür zuständigen Hauptverband und an die Sozialversicherungsträger, die die Ermittlungen durchführen und nach Abschluß der Ermittlungen dann berichten. Auch dieser Fall wird weiter geprüft, soweit das nicht bereits im Rahmen der zuständigen Versicherung geschehen ist. Von dieser Versicherung werden dann sicher auch die entsprechenden Maßnahmen getroffen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke.

Zusatzfrage: Kollege Dr. Trinkl.

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Herr Minister Hums! Da Krankschreibungen gewaltige kostenmäßige Konsequenzen haben – ich denke da an die Arztkosten, an das Krankengeld, an die Entgeltfortzahlung und dergleichen mehr –, darf ich Sie fragen: Gibt es in diesem Zusammenhang auch Überprüfungen in anderen Bundesländern, und gibt es zwischen den Überprüfungsergebnissen der Bundesländer signifikante Unterschiede?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums: Mir sind signifikante Unterschiede zwischen den Überprüfungsergebnissen der Bundesländer nicht bekannt. Selbstverständlich gibt es diese Überprüfungen in allen Bereichen. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, daß im Bereich der einzelnen Krankenversicherungsträger dafür eigene Außendienstmitarbeiter und auch der kontrollärztliche Dienst tätig sind. Im übrigen geschehen diese Kontrollen im Rahmen der Selbstverwaltung der einzelnen Krankenversicherungsträger.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Kollege.

Abgeordneter Winfried Seidinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wir wissen, daß im Jahre 1993 die Krankenanstalten noch ausgeglichen bilanziert haben, daß aber die Schere zwischen Ausgaben und Einnahmen von 1994 an weiter aufgegangen ist. Meine konkrete Frage


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