Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 27

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gehend geändert werden, daß auch in diesem Bereich der Gesunden-Grundversorgung eine adäquate Pflichtbeitragsversicherung aus den Krankenversicherungen gesichert wird?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums: Ich kann nur von der bestehenden Regelung ausgehen, und das ist die heutige Vertragssituation. Aber ich gehe davon aus, daß auch für die kommende Zeit eine für alle Beteiligten, vor allem für die Patienten befriedigende Lösung gefunden wird.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage: Abgeordneter Großruck.

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Nicht nur die privaten Anbieter von Gesundheitsleistungen, sondern auch die privaten Krankenversicherer leisten eine ideale Ergänzung zu unserem zweifellos hervorragenden staatlichen Sozialversicherungssystem. Außerdem tragen auch die Privatversicherten dazu bei, die Kosten des gesamten Gesundheitssystems mitzutragen. Sind Sie auch dieser Meinung, Herr Bundesminister, und wenn ja, was werden Sie tun, um auch in Zukunft die Attraktivität von privaten Zusatzversicherungen zu fördern?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich gehe davon aus, daß wir im Bereich der sozialen Krankenversicherung jedem die entsprechenden Leistungen sichern. Ob er darüber hinaus persönlich eine private Versicherung abschließen will oder nicht, liegt, wie das Wort bereits ausdrückt, in seiner eigenen Kompetenz, und in diese möchte ich nicht eingreifen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Bauer, bitte.

Abgeordnete Sophie Bauer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wie wird sich die Neuregelung der Krankenanstaltenfinanzierung auf die Gebarung der Krankenversicherungsträger auswirken?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums: Sie wird sich so auswirken, daß die Krankenversicherungen künftig in den nächsten vier Jahren exakt planen können, weil die Ausgaben für die ehemaligen sogenannten KRAZAF-Spitäler nur in dem Maße steigen werden, in dem die Einnahmen steigen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Abgeordneter Dr. Kier, bitte.

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Ist es betreffend die Kündigung der Verträge mit den privaten Krankenanstalten nicht systemimmanent und zu befürchten – vor allem, wenn man bedenkt, daß bei der Verrechnung von Wahlarzthonoraren von 100 auf 80 Prozent zurückgegangen wurde –, daß ein ähnlicher Schritt in Vorbereitung ist? Sehen Sie das auch so, und werden Sie diesbezüglich Ihr Aufsichtsrecht geltend machen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums: Ich habe bereits erklärt, daß die Kompetenz für die Vertragsabschlüsse mit den Privatspitälern im Bereich der einzelnen Krankenversicherungen liegt, daß ich aber diese Krankenversicherungen aufgefordert habe, ein System zu finden, das allen Beteiligten, natürlich auch den Krankenversicherungen, in der Kostenentwicklung entspricht.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. Damit ist der 6. Fragenkomplex erledigt.

Abgeordneter Dr. Stummvoll (ÖVP) formuliert die nächste Anfrage.


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