Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 42

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Dritter Punkt: Tourismus ist im Prinzip zunächst Landessache, daher gibt es auch dort einen erheblichen Verantwortungswust, und ich glaube, das ist ganz im Sinne eines Stufenbaus der Verantwortung. Der Wirtschaftsminister ist wirklich der letzte, der den Betrieben mit Ratschlägen helfen sollte. Ich habe jedenfalls sicherzustellen, daß ich durch deutliche Richtlinien etwa in der Förderungs- oder Nichtförderungspolitik in den generellen Rahmenbedingungen Hinweise gebe, wonach dann Unternehmer ihre Entscheidungen zu treffen haben.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke.

Wir kommen zur 8. Frage. Ich bitte Abgeordneten Kopf (ÖVP), die Frage zu formulieren.

Abgeordneter Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister! Vor wenigen Tagen haben sich die Energieminister auf die Elektrizitäts-Binnenmarkt-Richtlinie geeinigt. Meine Frage lautet daher:

30/M

Welche Auswirkungen wird die Elektrizitäts-Binnenmarkt-Richtlinie auf Österreich haben?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Johann Farnleitner: Die wesentliche Auswirkung zunächst ist, daß sämtliche marktbeteiligten Unternehmen in einem vorhersehbaren Zeitrahmen, nämlich von etwa drei Jahren, eine wesentliche Veränderung ihrer Tätigkeitsbedingungen vorfinden werden. Das heißt, die im Schnitt 23prozentige Liberalisierung des Beschaffungsmarktes wird zumindest für industrielle Kunden zwei Bedeutungen haben: zum einen einen starken preissenkenden Druck, der die Betriebe unter großen Rationalisierungszwang stellt. Zum zweiten gibt es ordnungspolitische Entscheidungen darüber, wer und wie viele Single-Buyers in diesem Markt sind. Es sind ordnungspolitische Entscheidungen zu treffen, ob nur industrielle Kunden als Großkunden akzeptiert werden können oder auch kommunale Stadtwerke. Es gibt darüber hinaus noch in Österreich die Vorstellung, diese erste Grenze von 100 Gigawattstunden für den Einstieg der Liberalisierung – frühzeitig im Interesse der verbrauchenden Industrie – noch radikaler herabzusetzen. All das wird jetzt in den Vorständen sehr intensiv diskutiert.

Wir haben in meinem Haus bereits eine Runde mit den Generaldirektoren aller EVUs gehabt, wir treffen uns im Frühherbst bereits wieder, um Optionen darzustellen, sodaß dann den politischen Entscheidungsträgern erleichtert wird, die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke.

Zusatzfrage: Abgeordneter Wallner. – Bitte.

Abgeordneter Kurt Wallner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sieht die EU-Richtlinie für diese Binnenmarkt-Richtlinie auch ein völliges Unbundling vor? Haben Sie vor, in Österreich ein Unbundling, das heißt die völlige Trennung von Erzeuger, Transport und Verteiler, vorzunehmen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Johann Farnleitner: Die EU-Richtlinie sieht nur ein technisches Unbundling im Unternehmen und eine deutliche Trennung der Betriebszweige vor. Das, was ich als Denkanstoß zur Diskussion gestellt habe, sieht vor, ob man nicht im Interesse der längerfristigen Vernetzung Österreichs im Europäischen Netzwerk auch bei Strom und Gas etwa an ein gemeinsames österreichisches Netzwerk denken könnte, an dem sich alle Landesgesellschaften beteiligen können. Aber das ist ein Diskussionsanstoß gewesen, von der Richtlinie her ist das nicht notwendig.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Hofmann. – Bitte.


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