Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 179

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auf ein Drittel, beim Fleisch um 20 bis 25 Prozent, auch wenn dies in wesentlichen Teilen durch Förderungen ausgeglichen werden konnte.

Deshalb war es ja so wichtig, in den Verhandlungen für Österreich zunächst einmal die entsprechenden Quoten festzulegen, und zwar überall dort, wo es Marktordnungen gibt. Es ist uns mit Ausnahme des Zuckerbereiches gelungen, die bestehende Produktion in Österreich abzusichern, was uns durch die GATT-Verträge an und für sich sonst nicht erlaubt gewesen wäre, weil wir beim geförderten Export die Förderungen um 36 Prozent und die Menge um 21 Prozent reduzieren hätten müssen.

Trotzdem wurden mit dem Europa-Vertrag die Einkommens- oder Preiseinbußen abgefedert, und zwar in verschiedenen Bereichen. Einerseits erfolgt eine Lagerabgeltung für jene Waren, die zwar zu hohen Preisen und mit teuren Betriebsmitteln im Jahre 1994 produziert worden sind, aber ab 1. Jänner 1995 infolge des Binnenmarktes einem entsprechenden Preisverfall ausgesetzt waren.

Zum zweiten Bereich: Bei den Verhandlungen hatte man ursprünglich immer Beitrittsausgleichsbeiträge im Auge. Das wurde aber von der Europäischen Union nicht toleriert, und wir mußten den Binnenmarkt mit Beitritt sozusagen sofort übernehmen. Als Ausgleich hat uns die Europäische Union entsprechende Förderungsmittel von der Europäischen Union angeboten, und zwar als degressive Beiträge, die im ersten, also im vergangenen Jahr rund 7,2 Milliarden Schilling ausmachten und im heurigen Jahr bei etwa 4,5 Milliarden Schilling liegen werden, um diesen Preisschock abfedern zu können.

Dann zu einem weiteren Bereich, nämlich zur Strukturhilfe. Da die Europäische Union ein wesentlich anderes Einstufungssystem für Berggebiete hat – dort gibt es die gebietsweise Einstufung, während es in Österreich eine einzelbetriebliche Einstufung gibt –, mußte auch unsere Bergbauerneinstufung auf die neue EU-Einstufung umgestellt werden. Das hatte zur Folge, daß es nun 40 000 Bergbauern und Bauern in benachteiligten Regionen mehr gibt als vor dem EU-Beitritt.

2 200 Betriebe, die vor dem EU-Beitritt als Bergbauernbetriebe eingestuft waren, aber jetzt nicht mehr, erhalten nun durch die Wahrungsklausel zehn Jahre lang den Bergbauernzuschuß, den sie bereits im Jahre 1993 erhalten haben. Dies ist gesichert.

Trotzdem wollen wir versuchen, einen wesentlichen Teil der Bergbauernbetriebe durch Feinabstimmung und Nachjustierung als Betriebe in benachteiligten Regionen einzustufen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ich führte dazu vor drei Wochen ein informelles Gespräch mit Dr. Priebe, dem Abteilungsleiter der Generaldirektion VI. Das betrifft hauptsächlich bäuerliche Betriebe in Oberösterreich und in Salzburg. In diesen beiden Bundesländern finden sich die meisten Betriebe, die bisher als Bergbauernbetriebe eingestuft waren, aber in der neuen Bergbauernzone nicht mehr drinnen sind.

Es stellte sich auch heraus, daß die neue Förderung von den Bauern besser angenommen wurde. Denn trotz der Wahrungsklausel gab es großen Widerstand jener Bergbauern, die nicht in der neuen Verordnung über benachteiligte Regionen oder Berggebiete drinnen waren, da die Flächenprämien doch eine wesentliche Besserstellung bedeuteten. Das heißt aber, daß das sozusagen nicht für alle Zeit gilt.

Wir möchte nun vor allem auch die kleineren Betriebe im Berggebiet absichern. Wenn wir dort die Besiedlungsgrenze halten wollen, so ist Voraussetzung dafür, daß auch die kleinen Nebenerwerbsbauern in diesen Alpentälern erhalten bleiben. Wir möchten die europäische Agrarpolitik, die Bergbauernpolitik weiterentwickeln und allen Bauern einen Sockelbetrag geben, den kleinen genauso wie den großen, und dazu noch eine Flächenprämie, so daß damit die kleinen Bauern eine gewisse Sockelunterstützung haben, wodurch die Besiedlungsdichte in den Alpengebieten erhalten bleibt. Denn für Infrastruktureinrichtungen, etwa Schulbus oder auch Wegerhaltung, brauchen wir nicht am hintersten Ende des Tales ein oder zwei Vollerwerbsbetriebe,


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