Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 211

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Ich muß damit leider schon zum Schluß kommen, habe aber vorher noch eine Aufgabe zu erfüllen, nämlich einen Entschließungsantrag einzubringen. Darin geht es um eine ganz andere Materie, nämlich um die Reform der Zugangsvoraussetzungen für den Gewerbeeintritt.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Puttinger, Dr. Kurt Heindl und Genossen betreffend Überprüfung der Kosten des Gewerbeantritts

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird ersucht, im Zuge der geplanten Reform der gesetzlichen Antrittsvoraussetzungen zur Gewerbeausübung die dabei anfallenden Gründungsauflagen und Kosten (zum Beispiel die Eintragungsgebühr) im einzelnen dem Grunde und der Höhe nach zu überprüfen.

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Ich bitte um Nachsicht, daß ich angesichts der fortgeschrittenen Zeit und des spärlich vorhandenen Auditoriums einen solchen sehr verschiedene Themen behandelnden Redebeitrag, der in der Kürze der Zeit nicht sehr strukturiert sein konnte, einbringen habe müssen. Ich wünsche Ihnen trotzdem einen schönen Abend. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf: Unangemeldet!)

22.27

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der von Abgeordnetem Kopf verlesene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt. Ich beziehe ihn in die Verhandlungen mit ein.

Zu Wort gemeldet ist nunmehr Herr Abgeordneter Rosenstingl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

22.27

Abgeordneter Peter Rosenstingl (Freiheitliche): Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute auch eine Änderung der Wirtschaftstreuhänder-Berufsordnung auf der Tagesordnung, eine Änderung, die zu begrüßen ist und die wir natürlich auch unterstützen, und zwar deswegen, weil wir ja die wesentlichen Punkte seinerzeit am 31. Jänner 1996 mit einem Initiativantrag eingebracht haben.

Es ist auf der einen Seite erfreulich, auf der anderen Seite ist es doch irgendwie bedenklich oder zeugt nicht gerade von sehr viel Phantasie der Regierungsparteien beziehungsweise der ÖVP, wenn dann am 28. Juni 1996 Frau Kollegin Frieser und Kollege Dr. Heindl – also auch die Sozialdemokraten – einen gleichlautenden Antrag einbringen, der in den wesentlichen Punkten, in denen es darum geht, daß den Steuerberatern wiederum die Möglichkeit gegeben wird, die Buchpüferprüfung zu machen, und in denen die dadurch notwendigen Änderungen festgelegt werden, um dem Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz zu entsprechen, in ganzen Passagen wortwörtlich von unserem Antrag abgeschrieben ist. Zugegebenermaßen sind dann einige andere Dinge dazugekommen, wobei vielleicht die Änderung in § 2 eine notwendige Änderung ist. Ein bißchen in Richtung Lächerlichkeit geht es allerdings, wenn man sich anschaut, wie, nur um hier sozusagen einen eigenen Antrag einzubringen, im § 27 nichts anderes erfolgt ist, als daß man bestehenden Gesetzestext in vier Absätze gegliedert hat.

Ich glaube, es würde auch den Regierungsparteien gut anstehen, bei solchen Materien, die durchaus Konsensmaterien im Haus sind, dann, wenn schon ein Antrag einer Oppositionspartei vorliegt und sie vielleicht eine gleiche Initiative setzen wollen, mit den ursprünglichen Antragstellern in Verbindung zu treten und zu schauen, ob es nicht zu gemeinsamen Anträgen kommen könnte. Denn ich glaube, daß diese Vorgangsweise – ich weiß schon, daß sie nicht sehr viele betrifft und hauptsächlich wahrscheinlich eben nur die Wirtschaftstreuhänder interessiert – sicher nicht dazu angetan ist, zum Ansehen beizutragen, wenn sich das jemand anderer anschaut.


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