Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 265

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sicher als Fachmann, wie leicht das geschehen kann. Schon bei einer Betriebsprüfung, wenn es ein paar tausend Schilling Nachzahlung gibt, wird überprüft und werden oft Verfahren eingeleitet, die dann bei der Finanzstrafbehörde wieder eingestellt werden. Es ist daher ein wirklicher Unsinn und beweist eben einen Überwachungsstaat in Österreich, wenn diese Verfahrenseinleitungen bereits gespeichert werden. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenbemerkung des Bundesministers Mag. Klima. )

Es ist überhaupt nicht zu verstehen, warum dann in § 194c steht, daß man nach rechtskräftigen Einstellungen der Strafverfahren oder nach deren Tilgung zwei Jahre Zeit hat, das zu löschen. Erstens einmal: Was getilgt ist, ist getilgt und daher unverzüglich zu löschen und nicht innerhalb von zwei Jahren.

Noch unverständlicher ist es bei rechtskräftigen Einstellungen. Das heißt, wenn der Betroffene überhaupt nichts angestellt hat und die Strafverfahren eingestellt werden, speichern Sie diese Daten zwei Jahre lang. Man kann darauf zurückgreifen, und wir wissen ja, wie das in der Praxis ist. Wenn dann wirklich einmal irgendeine Kleinigkeit passiert, dann schaut man sich das an. Der Beamte bei der Finanzstrafbehörde sagt, na, da haben wir schon einmal eingeleitet, wahrscheinlich ist das sowieso ein Gauner, der war schon einmal vor der Finanzstrafbehörde – auch wenn das Verfahren dann eingestellt wurde. Diese Paragraphen sind abzulehnen, wie der Abgeordnete Böhacker so treffend gemeint hat: Wir brauchen bei der Finanzbehörde nicht auch noch eine Rasterfahndung! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ganz kurz zur Getränkesteuer. Herr Kollege Peter wird sich vielleicht einmal Zeit nehmen und die freiheitlichen Anträge durchlesen, und dann wird er draufkommen, daß im Finanzausschuß bezüglich der Abschaffung der Getränkesteuer auch die Alternativanträge liegen, wie man das ausgleichen könnte. Es wäre halt sinnvoll, wenn man alle Anträge gleichzeitig behandelt, aber ich weiß ja schon, worum es geht: Alle sagen, wir wollen die Getränkesteuer nicht, an der Spitze die Wirtschaftskammer, aber Sie sind nicht bereit, wirklich etwas zu tun. Daher sagen Sie, wir müssen zuerst darüber nachdenken, was man da einführt. Da ich Ihre Schnelligkeit kenne, weiß ich, daß das Nachdenken Jahrzehnte dauert. Daher müssen wir das weiter vorantreiben, Herr Kollege Puttinger. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Und weil Sie gerade so schön da stehen, Herr Kollege: Ihnen als Präsident der Wirtschaftskammer Salzburg und allen anderen Wirtschaftskämmerern würde es gut anstehen, wenn Sie in Zeiten wie diesen, in denen es den Unternehmern schlechtgeht, etwas für Unternehmer leisten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Kollege Puttinger! Daher ist unser Antrag auf Reduzierung der Kammerumlagen ein wirklich guter Antrag. Auch Herr Kollege Peter hat das ja herausgestrichen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Puttinger: Das ist doch kontraproduktiv! Sie sind unfähig!)

Wir müssen Sie zwingen, sparsam zu arbeiten, weil Sie viel zuviel Geld ausgeben, und es handelt sich um die Zwangsmitgliedsbeiträge der Unternehmer. Daher ist unser Antrag sinnvoll, gut und zu unterstützen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um Ihnen noch eine Gelegenheit zu geben, Herr Kollege Puttinger, den Unternehmern zu helfen, und weil sich ja alle heute zur Lehrlingsförderung bekannt haben, nehme ich an, es wird heute Einstimmigkeit bei folgendem Entschließungsantrag geben, den ich hiemit einbringe:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rosenstingl, Böhacker und Haigermoser betreffend Lehrlinge im Kommunalsteuergesetz

Der Nationalrat wolle beschließen:


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