Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 284

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12.54

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst zur Novellierung des Abfallwirtschaftsgesetzes als einem von mehreren Punkten, die wir heute bei diesem Umweltblock zu behandeln und zu beschließen haben: Kollege Schweitzer! Es ist schon richtig, daß Kollege Keppelmüller und ich für die besagte Veranstaltung im Raiffeisenhaus kurzfristig absagen mußten. Nur, eines muß bitte schon klar sein: Parlamentarische Entscheidungen werden nicht im Raiffeisenhaus getroffen, sondern hier im Parlament! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.) Genau dort waren wir, was durchaus nichts Ungewöhnliches ist, und haben dort wesentliche Teile dieser Novellierung noch besprochen und verhandelt; daran ist überhaupt nichts ungewöhnlich. Wir haben unsere Arbeit gemacht, während sich Kollege Schweitzer im Raiffeisenhaus in Diskussionen ergangen ist, die sicher nichts zur Lösung des Problems beigetragen haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Aber nun konkret zum AWG und zur Verpackungsverordnung. (Abg. Aumayr: Wer hat dich bei der Diskussion vertreten?) Frau Kollegin! Bewegen wir uns nicht auf Nebengeleisen, sondern gehen wir zur Sache, denn es geht ja letzten Endes darum, daß wir hier konstruktiv eine Gesetzesnovelle machen.

Also zum Thema AWG und Verpackungsverordnung. Wir haben 1993 Neuland beschritten, indem wir mit einer Verpackungsverordnung ein System initiiert haben, aufgrund dessen dann auf privatwirtschaftlicher Basis ein Sammel- und Verwertungssystem für Verpackungsabfälle errichtet wurde. Auch wenn es von der Opposition noch sooft negiert wird: Es sind damit unbestreitbar – wenn auch immer wieder bestritten – ökologische Erfolge zu verzeichnen gewesen. Ich darf beispielsweise darauf verweisen, daß zwischen 1991 und 1994 die Verpackungsabfälle, die auf Deponien gelagert wurden, von 800 000 Tonnen auf 390 000 Tonnen zurückgegangen sind. Systemmüll ist von 2,1 Millionen Tonnen auf 1,3 Millionen Tonnen zurückgegangen. Das sind doch unbestreitbare ökologische Erfolge, die auch – nicht nur, aber auch – auf diese Verpackungsverordnung zurückzuführen sind.

Ich gebe aber gerne zu, daß in diesem System auch Mängel verborgen beziehungsweise impliziert waren. Es hat das zu Wettbewerbsverzerrungen geführt. Es ist in Teilbereichen zu hohen Kosten und zu manchen unerfreulichen Dingen mehr gekommen. Diese Gesetzesnovellierung wird jedoch dazu führen, die Probleme, die erkannt und die jetzt in dieser Novellierung aufgearbeitet wurden, zu beseitigen.

Einer der größten Kritiker dieses Systems war zum Beispiel die Arbeiterkammer, die immer wieder Teile der Verpackungsverordnung und des AWG kritisiert hat. Ich darf Ihnen ein paar Dinge aus der Presseaussendung der Arbeiterkammer, die nach der Einigung im Umweltausschuß erfolgte, zitieren: Die AK steht zu diesem Kompromiß im AWG. Die AK betrachtet es als einen wesentlichen Schritt, daß die Einführung einer Mißbrauchsaufsicht jetzt die Wettbewerbsverzerrungen beseitigt. Sie betrachtet es als Schritt der Arbeitsplatzsicherung, daß die Wettbewerbsverzerrungen, nämlich die Diskriminierung inländischer Betriebe, die hier behauptet wurde, jetzt endgültig abgestellt wird.

Bei so vielen unterschiedlichen und gegensätzlichen Interessen, die da aufeinanderprallten, kann es selbstverständlich nur ein Kompromiß sein, der hier geschlossen wird – so wie bei vielen Gesetzesmaterien. Kollege Stummvoll hat das vor wenigen Tagen sehr treffend charakterisiert: Die Politik ist die Kunst des Machbaren! – Diese Kunst ist auch in diesem Fall gelungen.

Die AK schreibt zum Schluß: Angesichts der erreichten Verbesserungen steht die AK zu diesem erzielten Kompromiß.

Einer der größten Kritiker dieses Systems steht zu diesem Kompromiß. Ich glaube, das sagt eigentlich alles!

Zu einem anderen Thema noch ein paar Bemerkungen. Es steht heute auch ein Entschließungsantrag zur Verringerung der Ozonvorläufersubstanzen auf der Tagesordnung. Dieser Entschließungsantrag basiert auf dem Ozongesetz des Jahres 1992 und einer darauffolgenden Entschließung. Im Ozongesetz wurden verschiedene Reduktionsziele festgesetzt. In der Ent


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