Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 128

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Ich habe damals zwar der Änderung des Strafgesetzbuches zugestimmt – alle haben, so meine ich, zugestimmt –, aber mit großem Resentiment gegenüber diese Bestimmungen, und heute, zwei Jahre später, kommt es mir so vor, als würden wir 1994 da sitzen, denn alle reden irgendwie von dem, was damals ja eigentlich schon beschlossen wurde. Frau Dr. Fekter etwa hat von strengeren Strafen gesprochen – sie war damals zwar Staatssekretärin, aber sie hat die Diskussion wohl mitbekommen –, und alle haben genau das gesagt, was heute gesagt wurde.

Und jetzt frage ich mich: Was ist während der zwei Jahre passiert? Da hat Frau Dr. Schmidt mehr als recht, wenn sie meint, daß man jetzt da steht und voll Betroffenheit ist. Jedem und jeder, die das hier sagt, glaube ich das, auch ich bin betroffen, aber bitte schön, die Aufgabe einer Politikerin und eines Politikers erschöpft sich ja nicht darin, betroffen zu sein, sondern zu handeln, gnädige Frau. Zu handeln! Zu handeln! (Abg. Dr. Fekter: Darum haben wir ja auch den Initiativantrag eingebracht!)

Wäre ich in einer Regierungskoalition, wäre ich damals Staatssekretärin gewesen und hätte ich die Möglichkeit, ja, gnädige Frau, dann würde ich handeln und nicht hier stehen und sagen, jetzt hat das "NEWS" dreimal große Geschichten gebracht, jetzt sind wir den Zeitungen, die genau diesen Mißbrauch treiben, etwas schuldig, darum bringen wir da so eine verwaschene Entschließung ein und irgendwann einmal machen wir das. Man setzt jetzt einmal eine Enquete-Kommission ein. (Beifall bei den Grünen.) Nichts gegen Enquete-Kommissionen, aber allein das Wort heißt bei mir schon: Aha, jetzt haben wir 1996, dann sind wir im Jahr 1999 – kurz vor den nächsten Wahlen.

Das ist Mißbrauch! Das ist zwar nicht sexuelle Gewalt gegen Kinder, aber Mißbrauch von politischer Verantwortlichkeit. Und die haben Sie hier als die, die handeln könnten und es nicht tun.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn immer noch jemand glaubt, daß der Besitz von kinderpornographischen Aufnahmen ein taugliches Mittel ist, um Kinder zu schützen – ja, wo war dieser Schutz die letzten zwei Jahre? (Abg. Dr. Khol: Sie verwenden diesen Ausdruck ja selber!) Das ist strafbar, aber wie viele Kinder haben Sie dadurch geschützt? Der Herr Bundesminister wird jetzt von Ihnen aufgefordert, uns zu sagen, ob überhaupt jemand bestraft worden ist. (Bundesminister Dr. Michalek: Ich bin nicht gefragt worden!) Heute im Laufe der Zeit werden Sie gebeten werden, dem Parlament zu berichten. Ich muß sagen, Herr Bundesminister, ich bin ein bißchen verwundert, daß Sie uns nicht heute schon die Zahlen präsentiert haben. Ich hege den Verdacht, daß sie so kümmerlich sind, daß man das noch ein bißchen hinauszögern will.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Kollegin Christine Haindl – die, die damals schon Mitglied des Nationalrates waren, werden sich an sie erinnern – hatte eine Qualität, die ich außerordentlich an ihr geschätzt habe, nämlich die der Beharrlichkeit. (Abg. Dr. Khol: Sie hat im Plenum beharrlich gestillt! Ich kann mich erinnern!) Sie es hat im Zusammenhang mit der Diskussion um die Kinderrechtskonvention hier zustande gebracht, daß alle Mitglieder des Hohen Hauses damals einem Entschließungsantrag im Zusammenhang mit der Kinderpornographie zugestimmt haben, worin der Bundesminister beauftragt wurde, dem Nationalrat Vorschläge, Regierungsvorlagen bis spätestens – bis spätestens! – 1996 – jetzt sind wir im September 1996, viel Zeit haben Sie nicht mehr, Herr Bundesminister – zu unterbreiten, in denen die dauerhaften gesetzlichen Grundlagen für den außergerichtlichen Tatausgleich auch für Erwachsene vorgegeben sind. Ein ganz wesentlicher Punkt im Zusammenhang mit dem Schutz von Kindern vor Mißbrauch, auch vor sexuellem Mißbrauch! Ich weiß nichts davon, daß es das gibt oder daß das bis Ende des Jahres geplant ist.

Das ist nämlich etwas, wo es nicht darum geht, dem Ruf zu folgen: Aha, ein Verbrechen, strengere Strafen, alles ist gelöst!, sondern wo es um dauerhafte Mittel geht, mit denen auch dem Grundsatz der Prävention Rechnung getragen wird. Das Wort Prävention haben bisher alle in den Mund genommen. Sie haben auch 1994 zugestimmt, daß die öffentliche Jugendwohlfahrt, die Serviceeinrichtungen, die Krisenanlaufstellen, der Kinder- und Elternnotruf und Kinderschutzzentren gefördert und ausgebaut werden. All das sollte geschehen. Das haben Sie be


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